Verpflichtung zur Menschlichkeit
Die Not wächst, gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für die humanitäre Arbeit vielerorts prekär. Anlässlich des Weltrotkreuztages 2024 und zum 75. Geburtstag der Genfer Konventionen rief das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) dazu auf, Hilfe zu ermöglichen und das humanitäre Völkerrecht zu respektieren.
Jeweils am 8. Mai, dem Weltrotkreuztag, erinnert das SRK an Henry Dunant, Gründervater der Rotkreuz-Idee und Mitinitiant jener diplomatischen Konferenz, bei der vor 160 Jahren die erste Genfer Konvention unterzeichnet wurde. Die heute gültigen und von 196 Staaten ratifizierten vier Genfer Konventionen von 1949 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts.
75 Jahre nach ihrer Verabschiedung sind diese zentralen Übereinkommen des humanitären Völkerrechts so relevant wie nie. Das Regelwerk schützt täglich Menschenleben. Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der vier Genfer Konventionen erinnerte das SRK an universell gültige humanitäre Werte und die kollektive Verpflichtung, der Grausamkeit des Krieges Grenzen zu setzen.
Das humanitäre Völkerrecht nimmt alle Konfliktparteien in die Pflicht, auch inmitten der Kriegswirren einen Raum zu schaffen, in dem jedem Menschen das Recht auf Zugang zu Versorgung und Würde erhalten bleibt. Humanitäre Hilfe muss ermöglicht und geschützt werden. Sie steht Seite an Seite mit den Opfern bewaffneter Konflikte, verteidigt ihre Würde und setzt sich dafür ein, dass verletzliche Menschen Schutz, sauberes Wasser, lebensrettende Medikamente und Nahrung für sich und ihre Kinder erhalten. Sie richtet sich stets nach dem Ausmass der Not und darf unter keinen Umständen manipuliert, missbraucht und zum Spielball politischer oder militärischer Interessen werden.
Humanitäre Hilfe inmitten von Krieg und Zerstörung ist herausfordernd, oft gefährlich – besonders, wenn Konfliktparteien ihre Verantwortung zur Einhaltung der international geltenden Übereinkommen des humanitären Völkerrechts missachten. Beim Versuch, Zugang zu verletzlichen und notleidenden Menschen zu erhalten und dringend benötigte Hilfe zu leisten, zahlen Helfer und Helferinnen oft selbst einen hohen Preis.
Angesichts anhaltender und neuer Konflikte ist es unerlässlich, das humanitäre Völkerrecht nicht nur als rechtliches Fundament, sondern als Ausdruck geteilter Menschlichkeit zu verteidigen. Das Schweizerische Rote Kreuz setzt sich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür ein, dass humanitäre Hilfe nicht behindert, sondern geschützt wird – und dass jene, die helfen, selbst Schutz erfahren.