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Erfahren Sie alles zur Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen aus EU-/EFTA-Mitgliedsstaaten und aus NICHT-EU/EFTA-Staaten.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheitsberufe
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Hotline: +41 58 400 44 84
(Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr)
Kontakt
Wie beginnt das Anerkennungsverfahren?
Das Anerkennungsverfahren beginnt mit dem obligatorischen PreCheck. Diese erste kostenlose Beurteilung Ihrer Unterlagen erfolgt über das Onlineportal www.precheck.ch. Beim PreCheck wird in einem kostenlosen Verfahren abgeklärt, ob das SRK für die Behandlung Ihres Gesuchs um Anerkennung zuständig ist. Um Sie vor unnötigen Kosten zu bewahren, erfolgt gleichzeitig eine Einschätzung, ob Ihr Gesuch Aussicht auf Erfolg hat. Für die detaillierte inhaltliche Prüfung müssen Sie im Anschluss ein kostenpflichtiges Gesuch einreichen.
Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Die Kosten für eine Anerkennung betragen bis zu CHF 1‘000.-, zuzüglich CHF 130.- für die Registrierung im Nationalen Register der Gesundheitsberufe NAREG. Die Gebühr für die Anerkennung wird in zwei Teilrechnungen erhoben. Bitte beachten Sie, dass je nach Anerkennungsverfahren die Kosten unterschiedlich sind. Die detaillierten Kostenangaben finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Niveau
Mit folgendem schweizerischen Bildungs- oder Studiengang werden die Abschlüsse verglichen:
Master of Science in Osteopathie
Der Vergleich der ausländischen Ausbildung erfolgt gestützt auf die Verordnung über die berufsspezifischen Kompetenzen für Gesundheitsberufe GesBG (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, GesBKV) mit den schweizerischen Studiengängen der Fachhochschulen.
Ausgleichsmassnahmen
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob in der ausländischen Ausbildung alle notwendigen berufsspezifischen Kompetenzen vermittelt wurden. Ist dies nicht der Fall können folgende Ausgleichsmassnahmen verlangt werden:
1. ein Anpassungslehrgang bei einem Arbeitgeber 2. ein Anpassungslehrgang kombiniert mit einer Zusatzausbildung 3. eine Eignungsprüfung
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Anerkennung?
Das Anerkennungsverfahren basiert auf den nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
EU-Richtlinie (EU-RL) 2005/36/EG (bei Abschlüssen aus EU/EFTA-Mitgliedstaaten);
Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG);
Verordnung über die Anerkennung ausländischer und die Gleichstellung inländischer Bildungsabschlüsse nach bisherigem Recht in den Gesundheitsberufen nach dem GesBG (GesBAV) und
Verordnung über die berufsspezifischen Kompetenzen für Gesundheitsberufe GesBG (GesBKV).