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Geschäftsprüfungs-Kommission

Die Geschäftsprüfungskommission des SRK prüft, ob die Rotkreuz-Grundsätze, die Mission und die Statuten eingehalten werden. Sie kontrolliert auch die Umsetzung der Beschlüsse der Rotkreuzversammlung durch die leitenden Organe.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist die interne Kontrollinstanz des Vereins SRK. Die GPK ist unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie legt der Rotkreuzversammlung jährlich einen Bericht über die von ihr geprüften Bereiche, allfällige Verbesserungsvorschläge und eine Empfehlung zur Erteilung der Décharge an den Rotkreuzrat vor.

News und Geschichten

    1866: Die Gründungsgeschichte des SRK

    Warum dauerte es nach der Gründung des IKRK drei Jahre, bis zur Gründung des Schweizerischen Roten Kreuzes? Der SRK-Historiker erklärt die Umstände der damaligen Zeit.

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