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Erfahren Sie alles zur Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen aus EU/EFTA-Mitgliedstaaten und aus NICHT-EU/EFTA-Mitgliedstaaten.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheitsberufe
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Hotline: +41 58 400 44 84
(Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr)
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Wie beginnt das Anerkennungsverfahren?
Das Anerkennungsverfahren beginnt mit dem obligatorischen PreCheck. Diese erste kostenlose Beurteilung Ihrer Unterlagen erfolgt über das Onlineportal www.precheck.ch. Beim PreCheck wird in einem kostenlosen Verfahren abgeklärt, ob das SRK für die Behandlung Ihres Gesuchs um Anerkennung zuständig ist. Um Sie vor unnötigen Kosten zu bewahren, erfolgt gleichzeitig eine Einschätzung, ob Ihr Gesuch Aussicht auf Erfolg hat. Für die detaillierte inhaltliche Prüfung müssen Sie im Anschluss ein kostenpflichtiges Gesuch einreichen.
Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Die Kosten für eine Anerkennung betragen bis zu CHF 1‘000.-, zuzüglich CHF 130.- für die Registrierung im Nationalen Register der Gesundheitsberufe NAREG. Die Gebühr für die Anerkennung wird in zwei Teilrechnungen erhoben. Bitte beachten Sie, dass je nach Anerkennungsverfahren die Kosten unterschiedlich sind. Die detaillierten Kostenangaben finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Niveau
Mit folgendem schweizerischen Bildungs- oder Studiengang werden die Abschlüsse verglichen:
Dipl. Radiologiefachfrau / Radiologiefachmann HF
Grundlage ist der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang medizinisch-technische Radiologie HF vom 27.05.2008.
Die Anerkennung in medizinisch-technischer Radiologie (Niveau Höhere Fachschule) entspricht der Bildungsstufe Tertiär (ISCED 6).
Ausgleichsmassnahmen
Die Überprüfung der berufsspezifischen Voraussetzungen der ausländischen Ausbildung erfolgt im Rahmen des eigentlichen Anerkennungsverfahrens.
Folgende Ausgleichsmassnahmen können je nach Bewertung verlangt werden:
1. ein Anpassungslehrgang bei einem Arbeitgeber 2. ein Anpassungslehrgang kombiniert mit einer Zusatzausbildung 3. eine Eignungsprüfung
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Anerkennung?
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rechtsgrundlagen, auf welchen die Beurteilung Ihrer Anfrage basiert. Bei Anerkennungen in diesem Beruf wird das ordentliche Verfahren entweder ohne Ausgleichsmassnahmen oder jenes mit Ausgleichsmassnahmen angewendet.
Bei Abschlüssen aus EU/EFTA-Mitgliedstaaten stützen sich die Anerkennungsverfahren auf:
die EU-Richtlinie (EU-RL) 2005/36/EG
Bei Abschlüssen aus NICHT-EU/EFTA-Mitgliedstaaten stützen sich die Anerkennungsverfahren auf: