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Parlament: die Themen

Getreu seinen Grundsätzen vertritt das Rote Kreuz keine politischen, religiösen oder ideologischen Überzeugungen. Auch gibt es keine Empfehlungen zu Themen ab, die der Volksabstimmung unterliegen. Sein Fachwissen gibt es in erster Linie über das Informationsbulletin «Standpunkte» an die Parlamentarische Gruppe Rotes Kreuz weiter.

Frühjahrssession 2024

Editorial

In der Frühjahrssession bietet sich den eidgenössischen Räten die Chance, mit Weitsicht menschliche Perspektiven in humanitären Notlagen zu schaffen. Das gilt im Besonderen für die Ukraine. Zwei Jahre nach der Eskalation des bewaffneten Konflikts sind in der Ukraine 14,6 Millionen Menschen auf Unterstützung angewiesen. Ihre Not kann auch die Schweiz lindern: Mit humanitärer Hilfe und mit einem Beitrag zum Wiederaufbau in der Ukraine.

Zur Weitsicht gehört auch, neben dem nötigen Engagement für die Ukraine weitere humanitäre Herausforderungen im Blick zu behalten. Dazu braucht es eine Finanzierung des Wiederaufbaus in der Ukraine ausserhalb des ordentlichen Budgets der Internationalen Zusammenarbeit. Sonst fehlen die Mittel, um mit einer gesamtheitlichen Entwicklungspolitik auf die vom Bundesrat festgestellte, zusehends instabile Weltlage zu reagieren. Mit der geforderten Schaffung eines Fonds zum Ukraine-Wiederaufbau kann das Parlament Rahmenbedingungen für eine Entwicklungspolitik setzen, die der humanitären Tradition der Schweiz gerecht werden.

Weitsicht beim Wiederaufbau in der Ukraine bewahren

Motionen. 23.4350Öffnet ein neues Fenster und 23.4438Öffnet ein neues Fenster. Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine.

Nationalrat, 5. März 2024; Ständerat, 7. März 2024

Das SRK empfiehlt die Annahme der Motionen. Für die Zivilbevölkerung in der Ukraine setzen sich die verheerenden Auswirkungen des bewaffneten Konflikts fort. Die Schweiz kann zur Linderung der Not der Zivilbevölkerung beitragen: Mit einer substanziellen Unterstützung des Wiederaufbaus in der Ukraine. Massnahmen zum Wiederaufbau müssen in Abstimmung mit weiteren Unterstützungsleistungen erfolgen. Mit der Schaffung eines Fonds lässt sich sicherstellen, dass die nötige Unterstützung der Ukraine nicht die weiteren Ziele der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) und deren Antwort auf eine instabilere Welt schmälert.

Asylpraxis: Humanitäre Pflicht zum Schutz verfolgter Menschen

Motion. 23.4241Öffnet ein neues Fenster. Praxis bei Asylanträgen von Afghaninnen.

Nationalrat, 27. Februar 2024

Das SRK empfiehlt die Ablehnung der Motion. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist kein «Wunschkonzert». Sie muss in Übereinstimmung mit international verankerten Schutzverpflichtungen erfolgen und unverzüglich Anwendung finden, wenn schutzsuchende Personen im Heimatstaat asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt sind. Dieser Grundsatz muss auch für die allfällige Umsetzung der Motion 24.3008Öffnet ein neues Fenster gelten: Die Beurteilung der Verfolgungssituation muss sich in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention immer auf den Heimatstaat beziehen. Liegt eine Herkunft aus einem Drittstaat vor, wird unter gewissen Voraussetzungen bereits heute nicht auf das Asylgesuch eingetreten. Darüber hinaus reichende Eingriffe in den Flüchtlingsbegriff stünden im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention.

Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten: Überfällige Klarheit schaffen

Postulat. 23.4490Öffnet ein neues Fenster. Auslegeordnung zu Asylverfahren und Wegweisungsvollzug im Ausland.

Ständerat, 28. Februar 2024.

Das SRK empfiehlt die Annahme des Postulats. In Reaktion auf Asylzahlen und im Zusammenhang mit abgewiesenen Asylsuchenden wird wiederholt die Forderung aufgestellt, Asylverfahren und den Wegweisungsvollzug ganz oder teilweise in Drittstaaten auszulagern. Dieser Forderung stehen internationale Verpflichtungen der Schweiz und humanitäre Bedenken entgegen. Mit der vorgeschlagenen Auslegeordnung lässt sich Klarheit schaffen zu rechtlichen und menschlichen Fragen, die sich bei der Auslagerung von Verpflichtungen im Asylbereich aufdrängen.

Zugang zur Gesundheit sicherstellen

Motion. 23.3673Öffnet ein neues Fenster. Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen.

Nationalrat, 29. Februar 2024.

Das SRK empfiehlt die Annahme der Motion. Fremdsprachige und gehörlose Menschen sind für adäquate medizinische Hilfe auf Dolmetsch-Leistungen angewiesen. Diese sind für Therapieerfolg und kosteneffiziente Behandlung unerlässlich und als integraler Bestandteil der Leistungserbringung zu betrachten. Darum braucht es eine klare Regelung zur Kostenübernahme.

Betreuende Angehörige unterstützen – Gesundheitswesen entlasten

Postulat. 23.4333Öffnet ein neues Fenster. Definition der Rechtsstellung betreuender Angehöriger im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Unterstützungsstrategie auf Bundesebene.

Ständerat, 5. März 2024

Das SRK empfiehlt die Annahme des Postulats. Betreuende Angehörige nehmen ergänzend zum Gesundheitswesen eine wichtige Rolle bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen ein. Damit sie diese Rolle weiterhin ausfüllen können, sind betreuende Angehörige auf Unterstützung angewiesen. Eine Auslegeordnung zu den Profilen und Bedürfnissen betreuender Angehöriger ist ein begrüssenswerter Auftakt, um die zahlreichen Herausforderungen mit einer ganzheitlichen Unterstützungsstrategie anzugehen.

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