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Parlament: die Themen

Getreu seinen Grundsätzen vertritt das Rote Kreuz keine politischen, religiösen oder ideologischen Überzeugungen. Auch gibt es keine Empfehlungen zu Themen ab, die der Volksabstimmung unterliegen. Sein Fachwissen gibt es in erster Linie über das Informationsbulletin «Standpunkte» an die Parlamentarische Gruppe Rotes Kreuz weiter.

Angehörige bei Pflege und Betreuung entlasten

Motionen. 26.3012Öffnet ein neues Fenster | 26.3013Öffnet ein neues Fenster. Pflege durch Angehörige: Grundpflegeleistungen definieren, Vergütung durch OKP klären und Qualität der Leistung sicherstellen.
Nationalrat, 29. September 2026

Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt die Annahme der Motionen. Darin geforderte Klärungen zur Anstellung und Vergütung von pflegenden Angehörigen sind Voraussetzung, um die Rahmenbedingungen zur Angehörigenpflege und -betreuung einheitlich und qualitätssichernd auszugestalten. Damit die Anpassung der Rahmenbedingungen möglichst umfassend Bedürfnisse der Angehörigen berücksichtigen, weist das Schweizerische Rote Kreuz auf das fortbestehende Erfordernis einer nationalen Gesamtstrategie zur Angehörigenbetreuung hin.

Integration: Erwerbstätigkeit wirksam fördern

BRG. 26.045Öffnet ein neues Fenster. AIG: Förderung Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige.
Nationalrat, 30. September 2026

Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt Eintreten auf die Vorlage. Die vorgesehenen Massnahmen verbessern die Rahmenbedingungen für die Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S. Insbesondere der einfachere Arbeitsmarktzugang, die stärkere Einbindung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der grundsätzliche Anspruch auf einen Kantonswechsel sind zu begrüssen. Damit die angestrebte Wirkung erreicht wird, müssen die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel jedoch die tatsächlichen Lebensumstände der Betroffenen angemessen berücksichtigen: Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt deshalb, den Minderheitsanträgen zu Art. 75a AsylG Folge zu geben.

Asylstrategie: Gezielte Weiterentwicklung

Motion. 25.4674Öffnet ein neues Fenster. Für eine echte Asylstrategie im Interesse der Schweizer Bevölkerung.
Postulat. 26.4062Öffnet ein neues Fenster. Mehr Sicherheit, mehr Integration: Revision Asyl- und Ausländergesetz.
Nationalrat, 30. September 2026

Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt die Ablehnung der Motion 25.4674. Die laufende Asylstrategie 2027 adressierte zentrale Herausforderungen des Asylsystems bereits mit konkreten Massnahmen. Eine grundlegende Neuausrichtung entlang der in der Motion vorgegebenen Ziele würde diesen Prozess und darin teilweise berücksichtigte Bedürfnisse Betroffener übersteuern. In jedem Fall empfiehlt das Schweizerische Rote Kreuz der Kommissionsmehrheit zu folgen und Punkt 5 zur Einschränkung des Familiennachzugs zu streichen.

Schutzstatus S: Perspektiven statt Dauerprovisorium

Motionen. 26.3561Öffnet ein neues Fenster | 26.3544Öffnet ein neues Fenster. Schutzstatus S: Umwandlung Aufenthaltsbewilligung B.
Ständerat, 1. Oktober 2026

Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt die Ablehnung der Motionen 26.3561 und 26.3544. Die nach fünf Jahren vorgesehene Aufenthaltsbewilligung schafft einen klaren Rechtsrahmen für Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Sie begründet aber kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht: Die Aufenthaltsbewilligung bleibt an den Schutzstatus S gekoppelt und erlischt mit dessen Aufhebung. Gleichzeitig sollte mit der Aufenthaltsbewilligung weiterhin das ordentliche Sozialhilferegime gelten.

Schutz ohne Angst: Zugang zu Strafbehörden für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt

Motion. 25.4224Öffnet ein neues Fenster. Geschlechtsspezifische Gewalt. Kein Opfer ohne Gerechtigkeit, kein Täter ohne Verurteilung.
Ständerat, 24. September 2026

Das Schweizerische Rote Kreuz empfiehlt die Annahme der Motion. Der Zugang zu Polizei und Justiz muss für alle Menschen möglich sein. Opfer von geschlechterspezifischer Gewalt benötigen niederschwellige Zugänge, rechtlichen Schutz und wirksame Schutzmassnahmen. Diese müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet sein.

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