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Humanitäre Visa

Inhaltsübersicht

Sie möchten gefährdete Familienmitglieder in die Schweiz holen oder selbst ein humanitäres Visum beantragen? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Vorgehen.

Beratungsdienst geschlossen

Mitte Dezember 2021 haben wir den Beratungsdienst geschlossen. Das SRK hat die Entwicklungen betreffend legale Zugangswege zu internationalem Schutz analysiert und entschieden, seine Expertise sowie die vorhandenen Ressourcen zukünftig stärker für den Familiennachzug einzusetzen. Wir bleiben mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Kontakt. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, um Personen, die an Leib und Leben gefährdet sind, Zugang zu internationalem Schutz gewähren zu können.

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Was ist ein humanitäres Visum?

Humanitäre Visa werden in der Schweiz vom Staatssekretariat für Migration (SEM) erteilt. Um ein humanitäres Visum zu erhalten, muss eine Person in ihrem Heimatland unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sein. Der Bezug zur Schweiz ist ein wichtiger Faktor. Im Abschnitt «Voraussetzungen» finden Sie weitere Informationen.

Der Antrag muss bei einer Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) persönlich eingereicht werden.

Voraussetzungen

Um ein humanitäres Visum zu erhalten, muss für die Person Folgendes gelten:

  • Die Person ist in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet.

  • Die Person ist individuell und offensichtlich gefährdet und nicht nur einer potentiell gefährdeten Gruppe zugehörig.

  • Die Person hat keine Optionen mehr und ist in einer individuellen Notlage, die das Eingreifen der Schweizer Behörden zwingend erforderlich macht.

Weitere wichtige Faktoren:

  • Bezug zur Schweiz

  • Es bestehen Integrationsaussichten

  • Es ist unmöglich in einem anderen Land um Schutz nachzusuchen

ACHTUNG

Chancen und Risiken genau abwägen

Einen Antrag für ein Visum zu stellen, bringt hohe Kosten und ein grosses Risiko mit sich. Falls es in Ihrem Aufenthaltsland keine Schweizer Vertretung gibt, müssen Sie in ein Drittland reisen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Chancen und Risiken vor einer Ausreise genau abzuwägen.

Ablauf

Kosten

Die Botschaft erhebt für ein humanitäres Visum keine Kosten. Aber: Einen Antrag für ein Visum zu stellen, kostet trotzdem viel Geld. Je nach Land müssen Sie dafür eine weite, gefährliche Reise auf sich nehmen. Darüber hinaus, müssen Sie die Übersetzungen für die Dokumente des Antrags organisieren und bezahlen. Falls die Vertretung eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher organisieren muss, kann es sein dass Sie die Kosten übernehmen müssen.

Einsprache oder Beschwerde

Wenn die Schweizer Vertretung das Gesuch abgelehnt hat, kann beim Staatssekretariat für Migration (SEM) Einsprache erhoben werden. Es gibt danach auch die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Bei Einsprechen oder Beschwerden empfehlen wir, dass Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen. Seien Sie aber vorsichtig mit Menschen, die Ihnen ein gutes Ergebnis versprechen. Die Praxis ist sehr streng.

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