Katastrophen in Nordafrika – unterstützen Sie die Nothilfe
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Familiennachzug
Sie haben in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen und möchten Familienmitglieder in die Schweiz holen? Die Rechtsberatungsstelle in Ihrem Kanton kann Ihnen nicht weiterhelfen? Wir beraten Sie.
Voraussetzungen für den Familiennachzug
Damit Sie den Familiennachzug beantragen können, müssen Sie zuerst das Asylverfahren abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen, unter denen Familien-Angehörige in die Schweiz kommen können, unterscheiden sich je nach Aufenthalts-Status der Person in der Schweiz.
Falls Sie erst nach Ihrer Flucht eine Familie wurden, gelten die Bestimmungen für Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung (siehe «Personen mit einer vorläufigen Aufnahme» und «Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung»).
Welche Familien-Angehörigen können in die Schweiz kommen?
Folgende Personen können Sie als Drittstaats-Angehörige nachziehen. Drittstaats-Angehörige sind Sie, falls Sie nicht Schweizer Bürgerin oder EU/EFTA-Angehöriger sind.
Familiennachzug möglich für:
minderjährige Kinder
Ehemann oder Ehefrau
eingetragene Partner oder Partnerin
Wollen Sie Ihre minderjährigen Kinder nachziehen? Dann müssen Sie unbedingt vor deren 18. Geburtstag ein Gesuch um Familiennachzug stellen.
Andere Familien-Angehörige können nur in ganz seltenen Ausnahmefällen nachgezogen werden. Wenn beispielsweise eine starke Abhängigkeit besteht.
Informationen der Behörden
- Familiennachzug einfach erklärt (ch.ch)Öffnet ein neues Fenster
- Fristen beim Familiennachzug (ch.ch)Öffnet ein neues Fenster
Vorgehen
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Familiennachzug beantragen möchte?
ACHTUNG
Vorsicht bei kostenpflichtigen Angeboten
Seien sie vorsichtig mit Angeboten oder Beratungen, die Geld verlangen und schnelle oder gute Ergebnisse versprechen. Ein Familiennachzug dauert oft lange und ist schwierig. Melden Sie sich als Erstes bei den verantwortlichen Stellen (siehe «2. Schritt: Kantonale Rechtsberatungsstelle kontaktierenÖffnet ein neues Fenster»). Wenn nötig, können sie Ihnen weitere Stellen vermitteln.
Familiennachzug: Schritt für Schritt
Was wir tun
Beratung
Wir beraten in speziellen und komplexen Fällen zum Familiennachzug.
Spezielle und komplexe Fälle
Umgekehrter Familiennachzug (Kinder, die ihre Eltern nachziehen)
Familiennachzug unter Geschwistern
Familiennachzug von Personen die nicht unter die eingeschränkte Kernfamiliendefinition fallen, zu denen aber ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Nachträglicher Familiennachzug (nach abgelaufener Frist)
Familiennachzug von «working poors»
Familiennachzug bei besonderen Sozialhilfe-Konstellationen
Hier können wir nicht helfen
In folgenden Fällen kann die Fachstelle Familiennachzug nicht beraten:
Reisekosten
Anwaltskosten
Familiennachzug von Personen ohne geregelten Aufenthalts-Status (Sans-Papiers)
Personen im Dublin- oder Asylverfahren
Familiennachzug durch Personen, die nie ein Asylverfahren durchlaufen haben (z.B. Personen mit einer EU/EFTA-Aufenthalts-Bewilligung)
FÜR FACHPERSONEN
Grundlagen-Arbeit, Lobbying und Advocacy
Wir engagieren uns für eine verbesserte Umsetzung des geltenden Rechts.
- HerunterladenTätigkeiten der Fachstelle Familiennachzug SRKPDF – 0.14 MBÖffnet ein neues Fenster
Links zu weiteren Organisationen
- Familiennachzug und Reise (IOM)Öffnet ein neues Fenster
- Schutz der Familie (humanrights.ch)Öffnet ein neues Fenster