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Familiennachzug

Inhaltsübersicht

Sie haben in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen und möchten Familienmitglieder in die Schweiz holen? Die Rechtsberatungsstelle in Ihrem Kanton kann Ihnen nicht weiterhelfen? Wir beraten Sie.

Voraussetzungen für den Familiennachzug

Damit Sie den Familiennachzug beantragen können, müssen Sie zuerst das Asylverfahren abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen, unter denen Familien-Angehörige in die Schweiz kommen können, unterscheiden sich je nach Aufenthalts-Status der Person in der Schweiz.

Falls Sie erst nach Ihrer Flucht eine Familie wurden, gelten die Bestimmungen für Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung (siehe «Personen mit einer vorläufigen Aufnahme» und «Personen mit einer Aufenthalts-Bewilligung»).

Welche Familien-Angehörigen können in die Schweiz kommen?

Folgende Personen können Sie als Drittstaats-Angehörige nachziehen. Drittstaats-Angehörige sind Sie, falls Sie nicht Schweizer Bürgerin oder EU/EFTA-Angehöriger sind.

Familiennachzug möglich für:

  • minderjährige Kinder

  • Ehemann oder Ehefrau

  • eingetragene Partner oder Partnerin

Wollen Sie Ihre minderjährigen Kinder nachziehen? Dann müssen Sie unbedingt vor deren 18. Geburtstag ein Gesuch um Familiennachzug stellen.

Andere Familien-Angehörige können nur in ganz seltenen Ausnahmefällen nachgezogen werden. Wenn beispielsweise eine starke Abhängigkeit besteht.

Vorgehen

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Familiennachzug beantragen möchte?

ACHTUNG

Vorsicht bei kostenpflichtigen Angeboten

Seien sie vorsichtig mit Angeboten oder Beratungen, die Geld verlangen und schnelle oder gute Ergebnisse versprechen. Ein Familiennachzug dauert oft lange und ist schwierig. Melden Sie sich als Erstes bei den verantwortlichen Stellen (siehe «2. Schritt: Kantonale Rechtsberatungsstelle kontaktierenÖffnet ein neues Fenster»). Wenn nötig, können sie Ihnen weitere Stellen vermitteln.

Familiennachzug: Schritt für Schritt

Was wir tun

Beratung

Wir beraten in speziellen und komplexen Fällen zum Familiennachzug.

Spezielle und komplexe Fälle

  • Umgekehrter Familiennachzug (Kinder, die ihre Eltern nachziehen)

  • Familiennachzug unter Geschwistern

  • Familiennachzug von Personen die nicht unter die eingeschränkte Kernfamiliendefinition fallen, zu denen aber ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht.

  • Nachträglicher Familiennachzug (nach abgelaufener Frist)

  • Familiennachzug von «working poors»

  • Familiennachzug bei besonderen Sozialhilfe-Konstellationen

Hier können wir nicht helfen

In folgenden Fällen kann die Fachstelle Familiennachzug nicht beraten:

  • Reisekosten

  • Anwaltskosten

  • Familiennachzug von Personen ohne geregelten Aufenthalts-Status (Sans-Papiers)

  • Personen im Dublin- oder Asylverfahren

  • Familiennachzug durch Personen, die nie ein Asylverfahren durchlaufen haben (z.B. Personen mit einer EU/EFTA-Aufenthalts-Bewilligung)

FÜR FACHPERSONEN

Grundlagen-Arbeit, Lobbying und Advocacy

Wir engagieren uns für eine verbesserte Umsetzung des geltenden Rechts.

Was wir 2022 erreicht haben

0Anfragen

Die Fachstelle Familiennachzug hat 2022 2'248 Anfragen zu Familiennachzug und Humanitäre Visa erhalten und bearbeitet.

0Familien

Im Jahr 2022 haben wir 93 Familien längerfristig im Familiennachzugsverfahren unterstützt.

0eingereiste Personen

Nach der Unterstützung der Fachstelle Familiennachzug, konnten konnten im Jahr 2022 20 Personen einreisen.

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