Ambulanzen retten Leben – SRK verstärkt medizinische Nothilfe in Gaza
Medienmitteilungen
•Die humanitäre Lage in Gaza ist dramatisch. Die Auswirkungen der anhaltenden Gewalt treffen die Zivilbevölkerung mit voller Härte. Der Zugang zur medizinischen Versorgung ist weitgehend zusammengebrochen. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) unterstützt den Palästinensischen Roten Halbmond, der in Gaza unter schwierigsten Bedingungen eine medizinische Notfallversorgung erbringt.
Die medizinischen Einsatzteams des Palästinensischen Roten Halbmonds leisten täglich lebensrettende Hilfe – oft unter Lebensgefahr. Sie bergen Verletzte, leisten Erste Hilfe und bringen die Patientinnen und Patienten in die wenigen noch funktionierenden Spitäler. Doch es fehlt an allem: Medikamente, Treibstoff, Schutzmaterial und medizinische Ausrüstung sind knapp. Das SRK unterstützt in dieser schwierigen Lage den Ambulanzdienst des Palästinensischen Roten Halbmonds gezielt bei der Reparatur und Wartung von Rettungsfahrzeugen. Es stellt Medikamente und Schutzmaterial zur Verfügung und unterstützt die psychosoziale Begleitung der stark belasteten Nothilfe-Teams. „In einer Situation, in der jede Minute über Leben und Tod entscheiden kann, ist ein einsatzfähiger Ambulanzdienst von entscheidender Bedeutung. Jede Ambulanz, die wieder funktionstüchtig ist, ist eine Chance, Leben zu retten“, erklärt Jürg Graf, Programmverantwortlicher Naher Osten beim SRK.
Seit Mai 2024 unterstützt das SRK zudem das Rotkreuz-Feldspital in Rafah, das vom IKRK geleitet wird. Das Feldspital, ursprünglich als temporäre Einrichtung geplant, hat sich zu einem wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung im Süden von Gaza entwickelt. Über 160'000 Untersuchungen und mehr als 9000 Operationen wurden seither durchgeführt. 37 Prozent der Patientinnen und Patienten sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Schutz für humanitäres Personal ist unverzichtbar
Seit der Eskalation des Konflikts wurden mehr als 30 Angehörige des Palästinensischen Roten Halbmonds bei ihrem Einsatz getötet. Das SRK verurteilt diese Angriffe aufs Schärfste. Humanitäre Helferinnen und Helfer müssen unter allen Umständen geschützt werden. Das humanitäre Völkerrecht ist eindeutig: Medizinisches Personal und Einrichtungen geniessen besonderen Schutz und dürfen nicht Ziel von Gewalt werden. Spitäler müssen Zufluchtsorte bleiben, um menschliches Leben zu bewahren. Das SRK appelliert an alle Konfliktparteien, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung, einschliesslich des medizinischen und humanitären Personals, zu gewährleisten.