Fachstelle Familiennachzug SRK
Die Fachstelle Familiennachzug SRK setzt sich für den Familiennachzug im Asylbereich ein. Wir beantworten Anfragen in der Regel per E-Mail oder mit einer kurzen telefonischen Beratung; vertiefte juristische Unterstützung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus leisten wir Grundlagenarbeit und stehen im Dialog mit Politik und Behörden.
Angebot
GUT ZU WISSEN
Kernfamilie
Das SRK geht von einem erweiterten Kernfamilienbegriff aus: Wir verstehen darunter nicht nur Eltern und Kinder, sondern auch:
soziale Eltern (z. B. Pflegeeltern)
Geschwister in gewissen Konstellationen
Personen mit einem engen Abhängigkeitsverhältnis
Neben engen Verwandten (klassische Kernfamilie), können deshalb auch weitere Bezugspersonen als Familienangehörige zählen. Im Fokus stehen soziale Bindungen und besondere Abhängigkeitsverhältnisse.
Was wir 2024 erreicht haben
Anfragen
Innerhalb eines Jahres konnte die Fachstelle Familiennachzug 1041 Anfragen bearbeiten (2024).
Familien
Im Jahr 2024 haben wir 108 Familien vertieft im Familiennachzugsverfahren unterstützt.
eingereiste Personen
Nach der Unterstützung der Fachstelle Familiennachzug, konnten 37 Familienmitglieder einreisen (2024).
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Die Fachstelle Familiennachzug SRK bietet zwei Newsletter an, die Sie mit wichtigen Informationen versorgen.