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Fünf Frauen und ein Junge auf einem Steg an einem See.

Fachstelle Familiennachzug SRK

Die Fachstelle Familiennachzug SRK setzt sich für den Familiennachzug im Asylbereich ein. Wir beantworten Anfragen in der Regel per E-Mail oder mit einer kurzen telefonischen Beratung; vertiefte juristische Unterstützung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber hinaus leisten wir Grundlagenarbeit und stehen im Dialog mit Politik und Behörden.

Angebot

GUT ZU WISSEN

Kernfamilie

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) geht von einem erweiterten Kernfamilienbegriff aus: Wir verstehen darunter nicht nur Eltern und Kinder, sondern auch:

  • soziale Eltern (z. B. Pflegeeltern)

  • Geschwister in gewissen Konstellationen

  • Personen mit einem engen Abhängigkeitsverhältnis

Neben engen Verwandten (klassische Kernfamilie), können deshalb auch weitere Bezugspersonen als Familienangehörige zählen. Im Fokus stehen soziale Bindungen und besondere Abhängigkeitsverhältnisse.

Was wir 2025 erreicht haben

Anfragen

Innerhalb eines Jahres konnte die Fachstelle Familiennachzug 583 Anfragen bearbeiten (2025).

Familien

Im Jahr 2025 haben wir 80 Familien vertieft im Familiennachzugsverfahren unterstützt.

eingereiste Personen

Nach der Unterstützung der Fachstelle Familiennachzug, konnten 28 Familienmitglieder einreisen (2025).

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