Anerkennung ausländischer Diplome
Haben Sie im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten möchten, muss Ihr Diplom anerkannt sein.
Warum brauche ich eine Anerkennung?
Haben Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben möchten, muss Ihr Diplom anerkannt werden.
Was sind reglementierte Berufe?
Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Wenn Sie in der Schweiz einen reglementierten Beruf ausüben möchten, müssen Sie Ihr ausländisches Diplom anerkennen lassen, um arbeiten zu dürfen.
Ist der Beruf nicht reglementiert, ist keine Anerkennung erforderlich und Sie können direkt mit Ihrem ausländischen Abschluss in der Schweiz tätig werden.
Was muss ich tun?
Lesen Sie zuerst den ganzen Ablauf durch: Schritt 1 bis Schritt 3. Erst dann starten Sie mit Schritt 1, dem kostenlosen PreCheck. Beim PreCheck erfahren Sie, ob Sie das Verfahren für die Anerkennung beginnen können.
Schritt 1: PreCheck ausfüllen
Schritt 2: Sie erhalten ein positives oder negatives Resultat.
Bei einem positiven Resultat: Anerkennungsverfahren starten, Gesuchsunterlagen anfordern.
Bei einem negativen Resultat: Wir informieren Sie über die weiteren Möglichkeiten.
Schritt 3: Sie erhalten von uns das Ergebnis zu Ihrem Anerkennungsverfahren.
Schritt 1: Informationen zum PreCheck
Der PreCheck beantwortet Ihnen diese Fragen:
Ist das SRK zuständig für die Anerkennung von meinem Diplom?
Unter welchen Bedingungen kann ich ein Anerkennungsverfahren beginnen?
Wie geht es weiter?
Sobald Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, dauert die Bearbeitung maximal vier Wochen. Danach können Sie sich beim PreCheck erneut einloggen. Dort finden Sie das Resultat. Sie erfahren, ob das PreCheck-Resultat positiv oder negativ ist.
Schritt 2: Anerkennung
Mit dem positiven PreCheck-Resultat haben Sie ein Antragsformular erhalten. Damit können Sie die Gesuchsunterlagen bestellen.
Wie geht es weiter?
Sie organisieren alle notwendigen Dokumente.
Sie bezahlen die Rechnung.
Sie senden uns alle Dokumente und das unterschriebene Gesuchsformular per Post an:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheitsberufe
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Wir haben das Gesuch und alle Unterlagen erhalten, der Rechnungsbetrag ist verbucht: Ihr Anerkennungsverfahren ist gestartet. Nach spätestens drei bis vier Monaten erhalten Sie von uns eine schriftliche Rückmeldung. Und wir informieren Sie über das weitere Vorgehen.
Schritt 3: Entscheid zu Ihrer Anerkennung
Ihr Diplom wird direkt anerkannt: Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Falls Ihr Diplom nicht direkt anerkannt wird, haben Sie die Möglichkeit, weitere Qualifikationen nachzuholen. Wir informieren Sie im Entscheid, welche Ausgleichsmassnahmen notwendig sind.
Ausgleichsmassnahmen
Im Verfahren vergleichen wir Ihren Berufsabschluss mit dem Abschluss in der Schweiz. Weicht Ihre Ausbildung wesentlich von der schweizerischen Ausbildung ab? Dann werden von Ihnen Ausgleichsmassnahmen verlangt. Zum Beispiel:
ein Anpassungslehrgang
ein Anpassungslehrgang und eine Zusatzausbildung
eine Eignungsprüfung
GUT ZU WISSEN
Ausgleichsmassnahmen
Weitere Informationen zu den Ausgleichsmassnahmen finden Sie beim Abschnitt «FAQ».
Wie lange dauert die Anerkennung?
Ihr Gesuch liegt vollständig bei uns vor: Dann erhalten Sie nach etwa drei bis vier Monaten einen ersten Entscheid.
Falls zusätzliche Ausgleichsmassnahmen nötig sind, verlängert sich das Verfahren.
Hinweis:
Ihr Dossier bleibt für maximal zwei Jahre geöffnet.
Wie viel kostet die Anerkennung?
550 Schweizer Franken, wenn Ihr Abschluss in Pflege oder Geburtshilfe in den EU Richtlinien 2005/36/EG, Anhang VÖffnet ein neues Fenster (ab Seite 124) unter den entsprechenden Ländern aufgeführt ist. Sie erhalten eine Rechnung.
930 Schweizer Franken, wenn keine Ausgleichsmassnahmen nötig sind. Sie erhalten zwei Teilrechnungen.
1’000 Schweizer Franken, wenn Ausgleichsmassnahmen nötig sind. Sie erhalten zwei Teilrechnungen.
Je nach Beruf zusätzlich 130 Schweizer Franken für die Registrierung im Nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg / NAREG.
WICHTIG
Kosten Ausgleichsmassnahmen
Falls Ausgleichsmassnahmen nötig sind, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese werden Ihnen direkt von den Anbietern der Ausgleichsmassnahmen in Rechnung gestellt.
Unterlagen zum Einreichen eines Anerkennungsgesuchs
Certificate of Current Professional Status / Letter of Good Standing
Teil des Anerkennungsgesuchs ist eine Bescheinigung darüber, dass die antragstellende Person berechtigt ist, ihren Beruf auszuüben.
Wofür benötige ich diese Bescheinigung?
Die Bescheinigung sichert die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen und dient somit dem Schutz von Patientinnen und Patienten. Für den Antrag zur Ihrer Diplomanerkennung benötigen Sie einige Unterlagen. Dazu gehört auch eine Bescheinigung, dass Sie berechtigt sind, Ihren Beruf im entsprechenden Land auszuüben. Und dass keine Sanktionen gegen Sie vorliegen. Das heisst, dass es Ihnen nie untersagt wurde, den Beruf auszuüben, weder endgültig noch vorübergehend.
Woher bekomme ich diese Bescheinigung?
Diese Bescheinigung erhalten Sie von der Behörde in dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Sie sind dafür verantwortlich, diese Bescheinigung einzuholen. Hier finden Sie eine Übersicht über die zuständige Behörde.
Zuständige Behörde
Welche Informationen braucht es auf der Bescheinigung?
Name
Beruf/Ausbildung
Aussage zu Sanktionen. Das heisst, dass es Ihnen nie untersagt wurde, den Beruf auszuüben.
Ausstellungsland und -behörde
Datum, Unterschrift der Behörde
WICHTIG
Ablauf CCPS/LoGS
Je nach Land heisst diese Bescheinigung anders: «Certificate of Current Professional Status (CCPS)» oder «Letter of Good Standing» (LoGS). Für den ersten Schritt zur Diplomanerkennung, den PreCheckÖffnet ein neues Fenster, ist ein aktuelles CCPS / aktueller LoGS noch nicht notwendig.
Zum Zeitpunkt, an dem Sie das Gesuch zur Anerkennung einreichen, darf Ihr CCPS/LoGS nicht älter als drei Monate sein.
Wann brauche ich kein CCPS / keinen LoGS?
Falls Sie Ihren Beruf seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz ausüben, brauchen Sie kein CCPS / keinen LoGS.
In diesem Fall brauchen Sie aber folgende Unterlagen:
Arbeitszeugnisse
einen aktuellen Strafregisterauszug aus der Schweiz
eine Berufsausübungsbewilligung, Fachprüfung, Registrierung oder Work-Licence
Falls Ihr Diplom nicht registriert wurde, kann die zuständige Behörde kein CCPS / keinen LoGS ausstellen. Dies kann folgende Gründe haben:
Im entsprechenden Land liegt kein Register vor.
Sie haben Ihren Beruf nie im Ausbildungsland ausgeübt.
Dann brauchen Sie für Ihr Anerkennungsgesuch:
eine Bescheinigung, dass Sie NICHT registriert wurden: «Certificate of Non-Registration». Dieses Dokument erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Zudem brauchen Sie einen Auszug aus dem Strafregister. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein.
Welche Infos gehören auf das «Certificate of Non-Registration»?
Name
Beruf/Ausbildung
Bescheinigung, dass kein Register für den Beruf existiert oder dass die/der Gesuchstellende nicht registriert ist.
Bescheinigung, dass der Abschluss der/des Gesuchstellenden zur Ausübung des Berufes berechtigt.
Ausstelldatum und -behörde
Datum, Unterschrift der Behörde
Welche Berufe anerkennt das SRK?
Informationen zu Ihrem Beruf
Sprachkenntnisse
Diese Kenntnisse brauchen Sie, damit Ihr Diplom anerkannt wird:
Sprachniveau B2 in Deutsch, Französisch oder Italienisch
GUT ZU WISSEN
Sprachzertifikat
Sie können auch im Ausland ein Sprachzertifikat erwerben.
Das SRK akzeptiert folgende Zertifikate:
Weitere Informationen
- Course FindersÖffnet ein neues Fenster
- Europäische Referenzrahmen für SprachenÖffnet ein neues Fenster
Sprachkenntnisse einreichen
Je nach Berufsabschluss oder Ausbildungsland müssen Sie die Sprachkenntnisse zu einem anderen Zeitpunkt des Anerkennungsverfahrens einreichen. Es kann sein, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse während des Anerkennungsverfahrens einreichen müssen. Das ist der Fall, wenn:
Ihr Berufsabschluss in der EU-Richtlinie 2005/36/EGÖffnet ein neues Fenster aufgeführt ist. Und Sie in einem der folgenden Länder Ihre Ausbildung abgeschlossen haben:
Sind oben erwähnte Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse bereits vor dem Anerkennungsverfahren einreichen. Also bei Schritt 1, beim Start des PreCheck.
Hinweis:
Mehr Informationen dazu erhalten Sie mit dem PreCheck-Resultat.
GUT ZU WISSEN
Anerkennung Ukrainische Diplome
Hier finden Sie Informationen der Behörden zur Anerkennung von ukrainischen Diplomen.
- HerunterladenInformationen zur Anerkennung von ukrainischen DiplomenPDF – 0.6 MBÖffnet ein neues Fenster
- HerunterladenВизнання українських дипломів з метою роботи за професієюPDF – 0.66 MBÖffnet ein neues Fenster
- HerunterladenПризнание украинских дипломов с целью работы по профессииPDF – 0.68 MBÖffnet ein neues Fenster
Fragen und Antworten
Allgemein
Kosten
Dauer
Unterlagen
Ausgleichsmassnahmen
Nach der Anerkennung
Leistungsabrechnung
Weitere Informationen
Möchten Sie wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen Ihr Anerkennungsverfahren beurteilt wird? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.