Anerkennung ausländischer Diplome

Inhaltsübersicht

Sie haben im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen und wollen Ihr Diplom in der Schweiz anerkennen lassen? Das Schweizerische Rote Kreuz hilft Ihnen bei der Anerkennung.

Warum brauche ich eine Anerkennung?

Haben Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben möchten, muss Ihr Diplom anerkannt werden.

Was sind reglementierte Berufe?

Auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finden Sie Informationen zu den reglementierten Berufen. 

Mehr erfahren

Welche Vorteile bringt mir eine Anerkennung?

Ist Ihre ausländische Ausbildung vergleichbar mit einer schweizerischen Ausbildung? Dann können Sie mit der Diplomanerkennung vergleichbare Stellen in der Schweiz besetzen und gleiche Lohnansprüche stellen.

Was muss ich tun?

Lesen Sie zuerst den ganzen Ablauf durch: Schritt 1 bis Schritt 3. Erst dann starten Sie mit Schritt 1, dem kostenlosen PreCheck. Beim PreCheck erfahren Sie, ob Sie das Verfahren für die Anerkennung beginnen können.

  • Schritt 1: PreCheck ausfüllen

  • Schritt 2: Sie erhalten ein positives oder negatives Resultat.
    → Bei einem positiven Resultat: Anerkennungsverfahren starten, Gesuchsunterlagen anfordern.
    → Bei einem negativen Resultat: Wir informieren Sie über die weiteren Möglichkeiten.

  • Schritt 3: Sie erhalten von uns das Ergebnis zu Ihrem Anerkennungsverfahren.

Schritt 1: Informationen zum PreCheck

Der PreCheck beantwortet Ihnen diese Fragen:

  • Ist das SRK zuständig für die Anerkennung von meinem Diplom?

  • Unter welchen Bedingungen kann ich ein Anerkennungsverfahren beginnen?

PreCheck

Beginnen Sie nun den PreCheck, um zu erfahren, ob Sie das Verfahren für die Anerkennung starten können.

Wie geht es weiter?

Sobald Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, dauert die Bearbeitung maximal vier Wochen. Danach können Sie sich beim PreCheck erneut einloggen. Dort finden Sie das Resultat. Sie erfahren, ob das PreCheck-Resultat positiv oder negativ ist.

Schritt 2: Anerkennung

Mit dem positiven PreCheck-Resultat haben Sie ein Antragsformular erhalten. Damit können Sie die Gesuchsunterlagen bestellen.

Wie geht es weiter?

  • Sie organisieren alle notwendigen Dokumente.

  • Sie bezahlen die Rechnung.

  • Sie senden uns alle Dokumente und das unterschriebene Gesuchsformular per Post an:

Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheitsberufe
Werkstrasse 18
3084 Wabern

Wir haben das Gesuch und alle Unterlagen erhalten, der Rechnungsbetrag ist verbucht: Ihr Anerkennungsverfahren ist gestartet. Nach spätestens drei bis vier Monaten erhalten Sie von uns eine schriftliche Rückmeldung. Und wir informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Schritt 3: Entscheid zu Ihrer Anerkennung

Ihr Diplom wird direkt anerkannt: Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Falls Ihr Diplom nicht direkt anerkannt wird, haben Sie die Möglichkeit, weitere Qualifikationen nachzuholen. Wir informieren Sie im Entscheid, welche Ausgleichsmassnahmen notwendig sind.

Ausgleichsmassnahmen

Im Verfahren vergleichen wir Ihren Berufsabschluss mit dem Abschluss in der Schweiz. Weicht Ihre Ausbildung wesentlich von der schweizerischen Ausbildung ab? Dann werden von Ihnen Ausgleichsmassnahmen verlangt. Zum Beispiel:

  • ein Anpassungslehrgang

  • ein Anpassungslehrgang und eine Zusatzausbildung

  • eine Eignungsprüfung

GUT ZU WISSEN
Ausgleichsmassnahmen

Weitere Informationen zu den Ausgleichsmassnahmen finden Sie beim Abschnitt «FAQ».

FAQ

Wie lange dauert die Anerkennung?

Ihr Gesuch liegt vollständig bei uns vor: Dann erhalten Sie nach etwa drei bis vier Monaten einen ersten Entscheid.
Falls zusätzliche Ausgleichsmassnahmen nötig sind, verlängert sich das Verfahren.

Hinweis:
Ihr Dossier bleibt für maximal zwei Jahre geöffnet.

Wie viel kostet die Anerkennung?

  • 550 Schweizer Franken, wenn Ihr Abschluss in Pflege oder Geburtshilfe in den EU Richtlinien 2005/36/EG, Anhang V (ab Seite 124) unter den entsprechenden Ländern aufgeführt ist. Sie erhalten eine Rechnung.

  • 930 Schweizer Franken, wenn keine Ausgleichsmassnahmen nötig sind. Sie erhalten zwei Teilrechnungen.

  • 1000 Schweizer Franken, wenn Ausgleichsmassnahmen nötig sind. Sie erhalten zwei Teilrechnungen.

  • Je nach Beruf zusätzlich 130 Schweizer Franken für die Registrierung im Nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg / NAREG.

WICHTIG

Kosten Ausgleichsmassnahmen

Falls Ausgleichsmassnahmen nötig sind, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Diese werden Ihnen direkt von den Anbietern der Ausgleichsmassnahmen in Rechnung gestellt.

FAQ

Unterlagen zum Einreichen eines Anerkennungsgesuchs

Certificate of Current Professional Status / Letter of Good Standing

Teil des Anerkennungsgesuchs ist eine Bescheinigung darüber, dass die antragstellende Person berechtigt ist, ihren Beruf auszuüben.  

Wofür benötige ich diese Bescheinigung?

Die Bescheinigung sichert die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen und dient somit dem Schutz von Patientinnen und Patienten. Für den Antrag zur Ihrer Diplomanerkennung benötigen Sie einige Unterlagen. Dazu gehört auch eine Bescheinigung, dass Sie berechtigt sind, Ihren Beruf im entsprechenden Land auszuüben. Und dass keine Sanktionen gegen Sie vorliegen. Das heisst, dass es Ihnen nie untersagt wurde, den Beruf auszuüben, weder endgültig noch vorübergehend. 

Woher bekomme ich diese Bescheinigung?

Diese Bescheinigung erhalten Sie von der Behörde in dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Sie sind dafür verantwortlich, diese Bescheinigung einzuholen. Hier finden Sie eine Übersicht über die zuständige Behörde.

Zuständige Behörde

Welche Informationen braucht es auf der Bescheinigung?

  • Name  

  • Beruf/Ausbildung 

  • Aussage zu Sanktionen. Das heisst, dass es Ihnen nie untersagt wurde, den Beruf auszuüben.

  • Ausstellungsland und -behörde 

  • Datum, Unterschrift der Behörde 

WICHTIG
Ablauf CCPS/LoGS

Je nach Land heisst diese Bescheinigung anders: «Certificate of Current Professional Status (CCPS)» oder «Letter of Good Standing» (LoGS). Für den ersten Schritt zur Diplomanerkennung, den PreCheck, ist ein aktuelles CCPS / aktueller LoGS noch nicht notwendig.
Zum Zeitpunkt, an dem Sie das Gesuch zur Anerkennung einreichen, darf Ihr CCPS/LoGS nicht älter als drei Monate sein.

Wann brauche ich kein CCPS / keinen LoGS?

Falls Sie Ihren Beruf seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz ausüben, brauchen Sie kein CCPS / keinen LoGS. 
In diesem Fall brauchen Sie aber folgende Unterlagen:  

  • Arbeitszeugnisse 

  • einen aktuellen Strafregisterauszug aus der Schweiz  

  • eine Berufsausübungsbewilligung, Fachprüfung, Registrierung oder Work-Licence 

Falls Ihr Diplom nicht registriert wurde, kann die zuständige Behörde kein CCPS / keinen LoGS ausstellen. Dies kann folgende Gründe haben:

  • Im entsprechenden Land liegt kein Register vor. 

  • Sie haben Ihren Beruf nie im Ausbildungsland ausgeübt. 

Dann brauchen Sie für Ihr Anerkennungsgesuch:

  • eine Bescheinigung, dass Sie NICHT registriert wurden: «Certificate of Non-Registration». Dieses Dokument erhalten Sie bei der zuständigen Behörde. 

  • Zudem brauchen Sie einen Auszug aus dem Strafregister. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein. 

Welche Infos gehören auf das «Certificate of Non-Registration»?

  • Name 

  • Beruf/Ausbildung 

  • Bescheinigung, dass kein Register für den Beruf existiert oder dass die/der Gesuchstellende nicht registriert ist.

  • Bescheinigung, dass der Abschluss der/des Gesuchstellenden zur Ausübung des Berufes berechtigt.

  • Ausstelldatum und -behörde 

  • Datum, Unterschrift der Behörde 

Informationen zu Ihrem Beruf

Sprachkenntnisse

Diese Kenntnisse brauchen Sie, damit Ihr Diplom anerkannt wird:

  • Sprachniveau B2 in Deutsch, Französisch oder Italienisch

GUT ZU WISSEN
Sprachzertifikat

Sie können auch im Ausland ein Sprachzertifikat erwerben.

Das SRK akzeptiert folgende Zertifikate:

Sprachkenntnisse einreichen

Je nach Berufsabschluss oder Ausbildungsland müssen Sie die Sprachkenntnisse zu einem anderen Zeitpunkt des Anerkennungsverfahrens einreichen. Es kann sein, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse während des Anerkennungsverfahrens einreichen müssen. Das ist der Fall, wenn:

  • Ihr Berufsabschluss in der EU-Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist. Und Sie in einem der folgenden Länder Ihre Ausbildung abgeschlossen haben:

Sind oben erwähnte Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse bereits vor dem Anerkennungsverfahren einreichen. Also bei Schritt 1, beim Start des PreCheck.

Hinweis:

Mehr Informationen dazu erhalten Sie mit dem PreCheck-Resultat.

Fragen und Antworten

Kosten

Dauer

Unterlagen

Ausgleichsmassnahmen

Nach der Anerkennung

Leistungsabrechnung

Weitere Informationen

Möchten Sie wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen Ihr Anerkennungsverfahren beurteilt wird? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Websites

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Hier finden Sie rechtliche Grundlagen.

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung und entwickelt die schweizerische Gesundheitspolitik.

Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)

Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz ist das politische Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik.

Anerkennung / Swiss ENIC

Für Stellensuchende mit einem ausländischen Hochschuldiplom, das in einen nicht reglementierten Beruf führt, kann das Swiss ENIC Anerkennungsempfehlungen ausstellen.

Europäische Kommission

Hier finden Sie zahlreiche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung in ganz Europa für Studierende. Sowie Informationen zum Studium im Ausland, zur beruflichen Bildung, zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen.

OdASanté

OdASanté ist die Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit. Sie vertritt die gesamtschweizerischen Interessen der Gesundheitsbranche in Bildungsfragen für Gesundheitsberufe. Hier finden Sie Informationen zu den Rahmenlehrplänen und Ausbildungen.

SASIS

Hier finden Sie Informationen bezüglich einer Kontrollnummer oder Abrechnungsnummer, wenn Sie als Physiotherapeut/in oder Ergotherapeut/in in der Schweiz arbeiten möchten.

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

santésuisse

santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

GUT ZU WISSEN

Zertifiziertes Managementsystem

Die Prozesse des Fachbereichs Gesundheitsberufe sind nach ISO-Norm 9001:2015 zertifiziert.

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