Geflüchtete Kinder in der Schweiz müssen geschützt werden
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) plädiert für einen besseren Schutz von Kindern im Schweizer Asylwesen. Es begrüsst den Bericht des Bundesrates, der Handlungsbedarf bei der Wahrung ihrer Rechte aufzeigt. Das SRK empfiehlt eine Optimierung der Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen, einen lückenlosen Zugang zu physischer und psychischer Gesundheit und eine Berücksichtigung der Bedeutung des Familienlebens für das Kindeswohl.
Medienmitteilung vom 2. April 2026
Alle Kinder haben Rechte: auf Gleichbehandlung, auf Gesundheit und Bildung, auf gesellschaftliche Teilhabe. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats anerkennt, dass das Kindeswohl im Asyl- und Ausländerbereich in der Praxis noch nicht konsequent umgesetzt ist. Um den Schutz geflüchteter Kinder zu gewährleisten, sieht der Bericht Handlungsbedarf und weist auf Empfehlungen hin, darunter die Einführung eines standardisierten Verfahrens zur Beurteilung des Kindeswohls.
Dass der Bundesrat diesen Handlungsbedarf ausdrücklich erwähnt und die Etablierung einer Arbeitsgruppe vorsieht, stellt einen wichtigen Schritt dar. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ruft dazu auf, die Anstrengungen einerseits seitens des Bundes und der Kantone und andererseits seitens der Hilfswerke und der Zivilgesellschaft zu verstärken.
Kinder sind Kinder: Es braucht einen Paradigmenwechsel, um geflüchtete Kinder in erster Linie als Kinder anzusehen und ihre Verletzlichkeit zu berücksichtigen. Dies beginnt mit einer Optimierung der Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen, einem lückenlosen Zugang zu physischer und psychischer Gesundheit und der Gewährleistung des Rechts auf Familienleben.
Kindgerechte Unterbringung und Betreuung
Auf der Flucht erfahren Kinder oft Gewalt, Entbehrung und Zwang. Das SRK plädiert dafür, dass Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen der Verletzlichkeit von Kindern stärker Rechnung tragen. Kinder müssen in diesen Strukturen vor jeglicher physischen und psychischen Gewalt geschützt sein. Dafür braucht es zwingend eine Betreuung durch qualifiziertes Personal sowie Räume, die ihre Privatsphäre respektieren und ihre Entwicklung fördern.
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Ab der Einreise in die Schweiz muss der physische und psychische Therapie- und Unterstützungsbedarf systematisch erfasst werden, um den Zugang zu geeigneten Angeboten sicherzustellen. Zur gezielten Prävention in Bezug auf die psychische Gesundheit gehört, dass junge Geflüchtete eine kind- und jugendgerechte Auseinandersetzung mit Stress erfahren und Fähigkeiten zur Stressminderung erlangen. Dazu braucht es eine gezielte Förderung von psychoedukativen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Die Schutzverpflichtung gegenüber Kindern im Asylbereich beinhaltet auch die fürsorgliche Begleitung in das junge Erwachsenenleben, insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen.
Familienleben entscheidend für Kindeswohl
Zum Wohlergehen von Kindern gehört auch ihr Recht auf Familienleben. Kinder leiden unter einer Trennung von ihrer Familie. Können Kinder nach einer Flucht nicht mit ihren Eltern oder Familienangehörigen leben, erhöht sich ihre Verletzlichkeit zusätzlich. Zudem belastet die Trennung von der Familie und die Sorge um diese oft die Integration.
Ohne elterlichen Schutz sind geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Schweiz vollständig auf den Schutz durch den Staat angewiesen. Das Schweizerische Rote Kreuz regt an, diese Schutzverantwortung möglichst umfassend im Sinne des Kindeswohls auszugestalten. Dazu gehören auch Rahmenbedingungen, die ein Zusammenleben mit der Familie möglichst zulassen.
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