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Acht häufige Fehler beim Erstellen eines Testaments

Wer erben soll, entscheiden Sie – oder das Gesetz. Ein rechtsgültiges Testament oder ein Erbvertrag verhindern Konflikte und aufwendige Nachforschungen. Doch gerade beim Verfassen eines Testaments werden Fehler gemacht. Wir erklären die acht häufigsten – und wie Sie diese vermeiden.

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Tanja Reusser

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Fehler Nr. 1 - Kein Testament erstellen

Der häufigste Fehler ist es, überhaupt kein Testament oder keinen Erbvertrag zu erstellen. Viele gehen davon aus, dass ihre Angehörigen schon wissen, was sie möchten. Doch ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen. Besonders betroffen sind unverheiratete Paare, Patchworkfamilien oder Menschen, die eine befreundete Person oder gemeinnützige Organisationen berücksichtigen möchten. Ohne schriftliche Regelung gehen sie leer aus. Oft sind aufwendige Nachforschungen nötig, wenn kein Testament vorliegt und die Erblasserin, der Erblasser keine engen Familienangehörigen hinterlässt.

Fehler Nr. 2 - Das Testament nicht korrekt handschriftlich verfassen

In der Schweiz muss ein Testament vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein, wenn es ohne Notariat erstellt wird. Ein ausgedrucktes Dokument ist grundsätzlich ungültig – selbst wenn es unterschrieben wurde. Wer nicht in der Lage ist, ein Testament eigenhändig zu schreiben, errichtet mit einer Notarin oder einem Notar ein öffentlich beurkundetes Testament.

Testament Vorlage

Wir haben für Sie ein Testament-Muster erstellt. Es gibt Ihnen ein Beispiel, wie ein Testament aussieht.

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Fehler Nr. 3 - Ein gemeinsames Testament als Ehepaar verfassen

Jede Person muss selber handschriftlich ihr eigenes Testament verfassen. Das gilt auch für Verheiratete.

Fehler Nr. 4 - Die Pflichtteile ignorieren

Viele glauben, sie könnten frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen oder Nachkommen aus einem bestimmten Grund enterben. Das stimmt nur teilweise. Das Schweizer Erbrecht schützt bestimmte nahe Angehörige durch Pflichtteile. Nutzen Sie den Erbschaftsrechner des SRK, um Ihre Situation abzuklären.

Erbschaftsrechner

Kennen Sie Ihre persönliche Nachlasssituation? Mit dem Erbschaftsrechner erfahren Sie, wie Ihr Nachlass ohne Testament verteilt würde. Er zeigt Ihnen auch, über welchen Betrag Sie frei verfügen können.

ErbschaftsrechnerErbschaftsrechner öffnen

Fehler Nr. 5 - Unklare oder widersprüchliche Formulierungen verwenden

«Meinem Lieblingsenkel vererbe ich das Haus» oder «Meine Nichte erhält etwas Geld», «Das Rote Kreuz soll den Rest erhalten» – solche Formulierungen sind missverständlich oder gar irreführend. Wer genau ist gemeint und welches Haus? Wie viel Geld soll wem vermacht werden? Welches Rote Kreuz soll begünstigt werden? Achten Sie auf vollständige Namen und schreiben Sie die genaue Adresse nieder. Wenn Sie das SRK berücksichtigen möchten, lautet diese: «Verein Schweizerisches Rotes Kreuz, Rainmattstrasse 10, 3011 Bern». Bei Personen führen Sie zudem das Geburtsdatum auf. Sie können statt eines genauen Geldbetrags eine Prozentzahl des Vermögens aufführen.

Fehler Nr. 6 - Das Testament nie aktualisieren

Ein Testament, das vor zwanzig Jahren sinnvoll war, entspricht heute möglicherweise nicht mehr den persönlichen Verhältnissen. Fachleute empfehlen deshalb, die Regelungen alle paar Jahre sowie nach wichtigen Lebensereignissen zu überprüfen.

Testament-Ratgeber SRK

Unser Ratgeber enthält:

  • Anleitung für ein rechtsgültiges Testament

  • Informationen zum Erbvertrag

  • Verschiedene Testament-Vorlagen

  • Praktische Checkliste für Ihre Sach- und Vermögenswerte

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Fehler Nr. 7 - Das Testament so aufbewahren, dass niemand es findet

Immer wieder tauchen Testamente erst Monate oder Jahre später auf – oder nie. Mindestens eine Vertrauensperson (beispielsweise die Erbin oder der Erbe) muss wissen, dass es ein Testament gibt und wo es liegt. Sinnvoll ist eine Aufbewahrung an einem bekannten und sicheren Ort. Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit einer sicheren Hinterlegung an.

Fehler Nr. 8 - Die Möglichkeiten des eigenen Nachlasses unterschätzen

Ein Testament regelt die Verteilung von Vermögenswerten. Es bietet zudem die letzte Gelegenheit, persönliche Werte weiterzugeben und über das eigene Leben hinaus etwas zu bewirken. Viele Menschen möchten nebst ihren Liebsten eine Organisation berücksichtigen, der sie vertrauen. Auf der Erbschaft und dem Legat an eine anerkannte gemeinnützige Organisation entfallen in der Schweiz keine Erbschaftssteuern. Bereits ein kleiner Teil des Nachlasses kann Grosses bewirken.

Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch

Geschäftsstelle Schweizerisches Rotes Kreuz, Rainmattstrasse 10, 3011 Bern 

Frau Marianne Dätwyler

Marianne Dätwyler

Verantwortliche Spenden- und Nachlassplanung

+41 58 400 42 83Öffnet ein neues Fenster

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