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Nothilfe im Libanon: Helfen Sie der notleidenden Zivilbevölkerung

Mit Ihrer Spende verstärken wir die humanitäre Hilfe im Libanon, um das Leben der notleidenden Zivilbevölkerung zu schützen.

Patientenverfügung

Inhaltsübersicht

In einer Patientenverfügung schreiben Sie Ihre medizinischen Wünsche auf. Sie halten fest, welche Behandlungen Sie wollen oder ablehnen. So handeln Ärztinnen und Ärzte nach Ihrem Willen, wenn Sie selbst nicht entscheiden können.

Patientenverfügung: Kurz erklärt

  • Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche festhalten. 

  • Sie kommt nur zum Einsatz, wenn Sie selbst nicht entscheiden können. 

  • Eine Patientenverfügung ist wichtig, damit Ärzteschaft und Angehörige im medizinischen Ernstfall Ihren Willen kennen und respektieren. 

So funktioniert eine Patientenverfügung

Vorbereitung

  • Schreiben Sie schriftlich oder elektronisch auf, welche medizinischen Behandlungen sie wollen oder ablehnen. 

  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie im Ernstfall vertritt. Besprechen Sie gemeinsam Ihre Wünsche, damit sie Bescheid weiss.  

  • Bewahren Sie die Patientenverfügung dort auf, wo sie schnell zu finden ist. Das kann auch beim SRK sein.

Im Ernstfall

  • Ärztinnen und Ärzte überprüfen, ob Sie eine Patientenverfügung haben. 

  • Liegt eine Patientenverfügung vor, wird das medizinische Personal diese bestmöglich befolgen. 

GUT ZU WISSEN

Ihre Rechte bei der Patientenverfügung

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind. Das heisst, Sie müssen Ihre Situation und Ihr Handeln vernünftig einschätzen können. Ihre Patientenverfügung kommt nur zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. 

Patientenverfügung erstellen

Das sollten Sie beachten

Schreiben Sie Ihre medizinischen Wünsche klar und nachvollziehbar auf. Nur wenn Ihre Anweisungen verständlich sind, können sie befolgt werden. Versehen Sie das Dokument mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum. Datieren und unterzeichnen Sie handschriftlich. Nur so ist Ihre Patientenverfügung rechtsgültig. 

So unterstützen wir Sie

Wollen Sie direkt mit dem Schreiben loslegen? Nutzen Sie unsere Vorlagen. Sie führen Sie Schritt für Schritt bis zur fertigen Patientenverfügung. Oder bestellen Sie unsere VorsorgemappeÖffnet ein neues Fenster. Mit dieser haben Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen zu Ihrer Vorsorge griffbereit. 

Persönliche Beratung in Ihrer Region

Sind Sie unsicher, wie Sie bei Ihrer Patientenverfügung weiter vorgehen sollen? Wenden Sie sich an unsere fachkundigen Beraterinnen und Berater. Sie unterstützen Sie gerne, Ihre persönliche Patientenverfügung zu erstellen. Für einen Termin kontaktieren das Rote Kreuz in Ihrer Region. Bitte beachten Sie, dass die Beratung kostenpflichtig ist. 

Keine Beratung in Ihrem Kanton?
Gerne helfen wir Ihnen, die nächste Beratungsstelle zu finden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an vorsorge@redcross.ch oder kontaktieren Sie uns via  Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da. 

Glossar Patientenverfügung

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung schreiben, werden Sie auf einige Fachbegriffe stossen. Die wichtigsten haben wir für Sie einfach und verständlich erklärt.

Glossar PatientenverfügungMehr erfahren

Patientenverfügung sicher hinterlegen

Möchten Sie, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall sofort zur Hand ist? Hinterlegen Sie sie beim SRK. Auf Anforderung im Ernstfall geben wir sie rund um die Uhr an die behandelnde Ärzteschaft weiter. Die Hinterlegung beim SRK ist kostenpflichtig. 

So funktioniert’s

  1. Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung mit unserem Formular. Datieren und unterzeichnen Sie handschriftlich. 

  2. Senden Sie das Dokument an folgende Adresse: 
    Schweizerisches Rotes Kreuz 
    Patientenverfügung SRK 
    Werkstrasse 18 
    3084 Wabern 

  3. Wir prüfen, ob Ihre Patientenverfügung verständlich und formell vollständig ist. Wir kontaktieren Sie, falls Anpassungen nötig sind.  

  4. Ist alles in Ordnung, hinterlegen wir Ihre Patientenverfügung. Sie erhalten einen Ausweis mit der Notfall-Telefonnummer und bis zu drei Kopien Ihrer Patientenverfügung. 

  5. Wir erinnern Sie alle zwei bis drei Jahre daran, den Inhalt Ihrer Patientenverfügung zu überprüfen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit aktualisieren oder widerrufen. 

Kosten

Die Hinterlegung der Patientenverfügung kostet: 

  • mit Beratung: CHF 210.– inkl. MwSt. 

  • ohne Beratung CHF 130.– inkl. MwSt.  

  • Aktualisierung Ihrer hinterlegten Patientenverfügung: CHF 65.– inkl. MwSt. 

In den Preisen inbegriffen sind: 

  • ein Ausweis mit der Telefonnummer für den Abruf Ihrer Patientenverfügung im Ernstfall 

  • Bis zu drei Kopien Ihrer Patientenverfügung 

  • regelmässige Erinnerungen zur Aktualisierung (alle 3-4 Jahre)

Vorbereitung für den Ernstfall

Damit im Ernstfall die Ärzteschaft von Ihrer Patientenverfügung erfährt, sollten Sie sich gut vorbereiten: 

  • Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung zuhause dort auf, wo sie schnell zu finden ist. 

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben. 

  • Besprechen Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung mit der von Ihnen benannten vertretungsberechtigten Person und Ihren Angehörigen. 

  • Haben Sie die Patientenverfügung beim SRK hinterlegt? Tragen Sie Ihren Ausweis immer bei sich. Zum Beispiel in Ihrem Portemonnaie. 

Häufige Fragen

Rund um den die Patientenverfügung gibt es viele Fragen. Hier beantworten wir die häufigsten.

Umfassend vorsorgen

Unsere Vorsorgemappe lässt keine Lücken offen. Damit haben Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen für eine umfassende Vorsorge griffbereit. Neben der Patientenverfügung erhalten Sie auch Vorlagen und Broschüren zur Patientenverfügung, zur Anordnung im Todesfall und zum Testament. 

Vorsorgemappe

In unserer Vorsorgemappe erhalten Sie umfassende Informationen zu diesen Themen:  

  • Patientenverfügung 

  • Vorsorgeauftrag 

  • Anordnung im Todesfall 

  • Testament 

Preis: CHF 22.- exkl. Porto

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