Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung schreiben Sie Ihre medizinischen Wünsche auf. Sie halten fest, welche Behandlungen Sie wollen oder ablehnen. So handeln Ärztinnen und Ärzte nach Ihrem Willen, wenn Sie selbst nicht entscheiden können.
Patientenverfügung: Kurz erklärt
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche festhalten.
Die Patientenverfügung kommt nur zum Einsatz, wenn Sie selbst nicht entscheiden können.
Eine Patientenverfügung ist wichtig, damit Ärzteschaft und Angehörige im medizinischen Ernstfall Ihren Willen kennen und respektieren.
So funktioniert eine Patientenverfügung
Vorbereitung
Schreiben Sie schriftlich oder elektronisch auf, welche medizinischen Behandlungen sie wollen oder ablehnen.
Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie im Ernstfall vertritt. Besprechen Sie gemeinsam Ihre Wünsche, damit sie Bescheid weiss.
Bewahren Sie die Patientenverfügung dort auf, wo sie schnell zu finden ist. Das kann auch beim SRK sein.
Im Ernstfall
Ärztinnen und Ärzte überprüfen, ob Sie eine Patientenverfügung haben.
Liegt eine Patientenverfügung vor, wird das medizinische Personal diese bestmöglich befolgen.
GUT ZU WISSEN
Ihre Rechte bei der Patientenverfügung
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind. Das heisst, Sie müssen Ihre Situation und Ihr Handeln vernünftig einschätzen können. Ihre Patientenverfügung kommt nur zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind.
Patientenverfügung erstellen
Das sollten Sie beachten
Schreiben Sie Ihre medizinischen Wünsche klar und nachvollziehbar auf. Nur wenn Ihre Anweisungen verständlich sind, können sie befolgt werden. Versehen Sie das Dokument mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum. Datieren und unterzeichnen Sie handschriftlich. Nur so ist Ihre Patientenverfügung rechtsgültig.
So unterstützen wir Sie
Wollen Sie direkt mit dem Schreiben loslegen? Nutzen Sie unsere Vorlagen. Sie führen Sie Schritt für Schritt bis zur fertigen Patientenverfügung. Oder bestellen Sie unsere VorsorgemappeÖffnet ein neues Fenster. Mit dieser haben Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen zu Ihrer Vorsorge griffbereit.
Persönliche Beratung in Ihrer Region
Sind Sie unsicher, wie Sie bei Ihrer Patientenverfügung weiter vorgehen sollen? Wenden Sie sich an unsere fachkundigen Beraterinnen und Berater. Sie unterstützen Sie gerne, Ihre persönliche Patientenverfügung zu erstellen. Für einen Termin kontaktieren das Rote Kreuz in Ihrer Region. Bitte beachten Sie, dass die Beratung kostenpflichtig ist.
Das SRK in Ihrer Region
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Keine Beratung in Ihrem Kanton?
Gerne helfen wir Ihnen, die nächste Beratungsstelle zu finden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an vorsorge@redcross.ch oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die Themenseite «Patientenwillen stärken»Öffnet ein neues Fenster des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Aufbewahrung und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung
Gut auffindbar aufbewahren
Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem gut auffindbaren Ort auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen und vertretungsberechtigten Personen über den Aufbewahrungsort. Es empfiehlt sich zudem, den vertretungsberechtigten Personen eine Kopie Ihrer Patientenverfügung abzugeben und die Inhalte mit ihnen zu besprechen. Weiter können Sie auch Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Kopie Ihrer Patientenverfügung abgeben.
Im Ernstfall verfügbar machen
Tragen Sie einen Hinweis im Portemonnaie bei sich, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen, wo sie aufbewahrt wird und wer im Ernstfall zu informieren ist. Nehmen Sie Ihre Patientenverfügung mit, wenn Sie sich für eine geplante Behandlung oder einen Eingriff ins Spital begeben.
Regelmässig überprüfen
Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Patientenverfügung noch Ihrem Willen entspricht, und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Auch ohne Änderungen ist es sinnvoll, das Dokument nach jeder Überprüfung mit aktuellem Datum und Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
HINTERLEGUNG
Bitte beachten Sie:
Die Hinterlegungsstelle für Patientenverfügungen des SRK wird per 31. Dezember 2026 geschlossen. Deshalb können neue Patientenverfügungen nicht mehr bei uns hinterlegt werden.
Sie haben bereits eine Patientenverfügung beim SRK hinterlegt?
Ihre Patientenverfügung bleibt bis zum 31. Dezember 2026 hinterlegt und kann im Ernstfall bis zu diesem Datum abgerufen werden. Sie erhalten das Original Ihrer Patientenverfügung Ende 2026 mit der Post zurück.
Fragen und Antworten zur Aufbewahrung und Hinterlegung
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Umfassend vorsorgen
Unsere Vorsorgemappe lässt keine Lücken offen. Damit haben Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen für eine umfassende Vorsorge griffbereit. Neben der Patientenverfügung erhalten Sie auch Vorlagen und Broschüren zur Patientenverfügung, zur Anordnung im Todesfall und zum Testament.