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Titel- und Diplombescheinigung

Inhaltsübersicht

Das Schweizerische Rote Kreuz stellt diverse Diplom- und Titelbescheinigungen im Gesundheitsbereich aus. Und wir anerkennen altrechtliche kantonale Abschlüsse.

Titelbescheinigung HF (höhere Fachschule)

Sie besitzen ein Schweizer Diplom auf Tertiärstufe, das vom SRK registriert wurde? Dann können Sie den Titel «dipl.  HF» verwenden. Die Titelbescheinigung ist ein Beiblatt zum Diplom und ersetzt nicht das ursprüngliche Diplom.

Wie gehe ich vor?

Damit wir eine Titelbescheinigung ausstellen können, benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie Ihres Diploms oder Ihres Anerkennungs-Nachweises

  • Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte (ID beidseitig)

Sind Ihr aktueller Name und der Name auf Ihrem Diplom unterschiedlich? Dann benötigen wir zusätzliche Unterlagen:

  • Kopie eines Dokuments, auf dem sowohl der alte als auch der neue Name ersichtlich ist. Das kann zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder ein Familienbüchlein sein.

Schicken Sie uns alle Unterlagen per Mail an swissregistry@redcross.chÖffnet ein neues Fenster oder per Post:

Schweizerisches Rotes Kreuz
Registrierung
Werkstrasse 18
3084 Wabern

Was kostet die Titelbescheinigung?

Die Bescheinigung des HF-Titels kostet 120 Franken. 

Wann können wir den Titel «dipl. HF» nicht bestätigen?

Haben Sie eine Ausbildung im Ausland absolviert und eine Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses erhalten? Dann können Sie den geschützten Titel «dipl. HF» nicht verwenden. Sie können aber die Berufsbezeichnung führen, die in der Schweiz verwendet wird. Zum Beispiel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Oder auch den Titel, wie er im Herkunftsland ausgestellt wurde (mit Angabe der Herkunft). 

Pflegefachperson DNI

Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, folgende Berufsbezeichnung zu führen: «diplomierte Pflegefachfrau» oder «diplomierter Pflegefachmann». 

Diese Voraussetzungen sind nötig: 

  • Sie besitzen ein Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau I. 

  • Sie haben mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 80 Prozent. 

  • Sie haben fachliche Weiterbildungen von mindestens 280 Lektionen oder 40 Tagen absolviert.  

Wie gehe ich vor?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Entweder per E-Mail oder per Telefon. Danach senden wir Ihnen die Gesuchsunterlagen und alle nötigen Informationen.

Schweizerisches Rotes Kreuz
Registrierung
Werkstrasse 18
3084 Wabern

Telefon: +41 58 400 45 75
E-Mail: anerkennung@redcross.chÖffnet ein neues Fenster

Was kostet die Berufsbezeichnung?

Wir verrechnen Ihnen diese Kosten:
350 Franken für das Verfahren plus
130 Franken für die Diplom-Registrierung im NAREG
= Total 480 Franken

Altrechtliche kantonale Diplome

Gesundheitsfachpersonen mit folgenden kantonalen Ausbildungsabschlüssen können ihren Abschluss eidgenössisch anerkennen lassen. Damit erfüllen sie die Voraussetzung für die Registrierung im GesReg / NAREG:

  • Dentalhygiene

  • Ergotherapie

  • Ernährungsberatung

  • Medizinisch-technische Radiologie

  • Medizinische Massage

  • Operationstechnik

  • Orthoptik

  • Physiotherapie

  • Rettungssanität

In den folgenden Dokumenten finden Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen, Informationen zum Vorgehen und zu den Kosten:

Was kostet die Anerkennung?

Die Anerkennung des kantonalen Abschlusses kostet 280 Franken.

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