Hinterlassen Sie Menschlichkeit
Begünstigen Sie nebst Ihren Liebsten das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) in Ihrem Testament. Sorgen Sie für Not leidende Generationen nach Ihnen: Weltweit und da, wo es am nötigsten ist. Jeder Betrag aus Ihrem Nachlass unterstützt unsere Arbeit. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Nachlassplanung.
GUT ZU WISSEN
Die wichtigsten Änderungen im Erbrecht 2023
Das Schweizer Erbrecht wurde abgeändert. Künftig kann freier über das Vermögen verfügt werden. Am 1. Januar 2023 treten unter anderem folgende neue Bestimmungen in Kraft:
Kein Pflichtteil mehr gegenüber den Eltern.
Der Pflichtteil für die Nachkommen wird auf 50 Prozent gesenkt.
Nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen können eine beliebige Person oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.
Wer die neuen Möglichkeiten nutzen möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.
Interview mit Erbrechts-Expertin Birgit Biedermann
- HerunterladenDie wichtigsten Fragen zum revidierten Erbrecht 2023PDF – 0.03 MBÖffnet ein neues Fenster
Warum soll ich das SRK in meinem Testament begünstigen?
Das SRK ist das älteste Hilfswerk der Schweiz. Es wird auch in Zukunft für Menschen in Not da sein. Naturkatastrophen werden aufgrund des Klimawandels häufiger. Extreme Wetterbedingungen verursachen immer mehr Nahrungsknappheit in den ärmsten Regionen. Jeder Betrag aus Ihrem Nachlass unterstützt die Arbeit des SRK für die nachfolgenden Generationen. Erbschaften und Legate an das SRK sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Sigrid Joss-Arnd hat in ihrem Testament das SRK begünstigt. Sie erzählt warum:
Wie viel von meinem Nachlass darf ich frei vererben und vermachen?
Erfahren Sie hier mit dem Pflichtteil-Rechner, wer ohne Testament Ihre Erben sind. Im Vergleich dazu sehen Sie, wie hoch der Anteil ist, über den Sie frei verfügen dürfen.
Das Wichtigste für ein rechtsgültiges Testament
Damit Ihr Letzter Wille rechtsgültig ist, schreiben Sie das Testament selbst von Anfang bis Ende von Hand. Nehmen Sie dazu einen Kugelschreiber. Als Titel schreiben Sie «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille». Formulieren Sie Ihr Testament eindeutig. Das Wichtigste am Schluss ist Ihre Unterschrift mit Ort und Datum.
Unser Testament-Muster kann Ihnen als Beispiel dienen. Weitere Testament-Muster und Beispiele mit wichtigen Informationen finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.
Testament-Vorlage
- HerunterladenTestament-VorlagePDF – 0.04 MBÖffnet ein neues Fenster
Kostenloser Testament-Ratgeber des SRK
Der kostenlose Testament-Ratgeber des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Testament rechtsgültig verfassen. Unser Ratgeber für ein rechtsgültiges Testament enthält:
Anleitung für ein rechtsgültiges Testament
Informationen zum Erbvertrag
verschiedene Testament-Vorlagen
praktische Checkliste für Ihre Sach- und Vermögenswerte
Hinweise, wie sie das SRK in Ihrem Nachlass begünstigen
Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch
Geschäftsstelle Schweizerisches Rotes Kreuz, Rainmattstrasse 10, 3011 Bern