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Das Schweizerische Rote Kreuz ist neutral – auch bei Volksabstimmungen

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) beteiligt sich grundsätzlich nicht an Abstimmungsdebatten, die nicht sein humanitäres Mandat betreffen. Da die Neutralität des Roten Kreuzes unabhängig von der Neutralitätspolitik der Schweiz ist, gibt das SRK auch zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» keine Empfehlung ab. Gleichzeitig betont das SRK, dass Name und Emblem des Roten Kreuzes nicht missbräuchlich für politische Kampagnen verwendet werden dürfen.

Das SRK äussert sich im Einklang mit den Rotkreuz-Grundsätzen grundsätzlich nicht zu Volksabstimmungen, solange die Ausübung seines Mandats nicht von einem Abstimmungsentscheid betroffen ist. «Das Schweizerische Rote Kreuz ist neutral – auch bei Abstimmungsvorlagen, solange diese die Wahrnehmung unserer humanitären Verantwortung nicht beeinträchtigen», sagt Direktorin Nora Kronig.

Dieser Grundsatz kommt auch bei der Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» zum Tragen. Der Volksentscheid über die Ausrichtung der schweizerischen Neutralitätspolitik hat keine direkten Auswirkungen auf das humanitäre Engagement des SRK. Dieses gibt somit zu dieser Vorlage keine Empfehlung ab.

Schutz von Name und Emblem des Roten Kreuzes

Im Zusammenhang mit der Abstimmungsdebatte geht das SRK gegen jegliche missbräuchliche Verwendung von Name oder Emblem des Roten Kreuzes vor. Die Bezeichnung «Rotes Kreuz» sowie das Emblem des Roten Kreuzes sind völkerrechtlich und gesetzlich geschützt. Dieser Schutz dient einem zentralen humanitären Zweck: Das Emblem kennzeichnet Personen, Einrichtungen und Material, die gemäss den Genfer Konventionen geschützt sind.

Missbräuchliche Verwendung schwächt die Schutzfunktion

Jede missbräuchliche Verwendung des Emblems oder des Namens des Roten Kreuzes – auch in Friedenszeiten – mindert die Schutzfunktion dieses Zeichens. Sie kann das Vertrauen in die humanitäre Arbeit und damit die Wirksamkeit humanitärer Hilfe beeinträchtigen.

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