Ein Recht gegen die Folgen des Krieges

Die Genfer Abkommen regeln das Internationale humanitäre Völkerrecht. Bis heute haben 194 Staaten die Abkommen ratifiziert.
1864 unterzeichneten zwölf Staaten in Genf einen Vertragsentwurf des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zur "Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde".
 
Zu diesem ersten Abkommen kamen zwei weitere hinzu. 1949 wurden die Abkommen überarbeitet, durch ein viertes ergänzt und 1977 durch zwei Zusatzprotokolle aktualisiert. Die Genfer Abkommen enthalten die wichtigsten Regeln des humanitären Völkerrechts. Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz werden in den Genfer Abkommen und den Zusatzprotokollen eine Reihe von Rechten und Aufgaben zugewiesen: beispielsweise das Recht, Kriegsgefangene und Zivilinternierte zu besuchen und die Aufgabe, Sanitätszonen einzurichten.
 
I.
Genfer Abkommen: zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde.
II.
Genfer Abkommen: zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See.
III.
Genfer Abkommen: über die Behandlung von Kriegsgefangenen.
IV.
Genfer Abkommen: zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.

Protokoll I über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte.
 
Protokoll II über den Schutz der Opfer nicht internationaler Konflikte (Bürgerkriege).
 
Protokoll III über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens.