Ein Recht gegen die Folgen des Krieges
Die Genfer Abkommen regeln das Internationale humanitäre
Völkerrecht. Bis heute haben 194 Staaten die Abkommen ratifiziert.
1864 unterzeichneten zwölf Staaten in Genf einen
Vertragsentwurf des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zur "Verbesserung
des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde".
Zu
diesem ersten Abkommen kamen zwei weitere hinzu. 1949 wurden die Abkommen
überarbeitet, durch ein viertes ergänzt und 1977 durch zwei Zusatzprotokolle
aktualisiert. Die Genfer Abkommen enthalten die wichtigsten Regeln des
humanitären Völkerrechts. Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz werden in
den Genfer Abkommen und den Zusatzprotokollen eine Reihe von Rechten und
Aufgaben zugewiesen: beispielsweise das Recht, Kriegsgefangene und
Zivilinternierte zu besuchen und die Aufgabe, Sanitätszonen
einzurichten.
I.
Genfer Abkommen: zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde.
II.
Genfer Abkommen: zur Verbesserung des Loses der
Verwundeten und Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See.
III.
Genfer Abkommen: über die Behandlung von Kriegsgefangenen.
IV.
Genfer Abkommen: zum Schutz von Zivilpersonen in
Kriegszeiten.
Protokoll I über den Schutz der Opfer internationaler
bewaffneter Konflikte.
Protokoll II über den Schutz der Opfer nicht
internationaler Konflikte (Bürgerkriege).
Protokoll III über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens.