Wonach sich das SRK richtet
Die Leitlinien 2001 geben den Rahmen für das einheitliche
Handeln und Auftreten des SRK.

1.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist eine private
Organisation, die in der Schweiz auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene
wie auch im Ausland humanitäre Aufgaben erfüllt. Alle ihm angehörenden
Aktivmitglieder und Institutionen arbeiten in Einklang mit den sieben
Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie nach den
Statuten SRK, den Leitlinien 2001 und der gemeinsamen Strategie. Ihr Handeln und
Auftreten erfolgt einheitlich und koordiniert. Das SRK ist die von der
Eidgenossenschaft anerkannte Rotkreuzgesellschaft in unserem
Land.
2.
Das SRK ist eine zukunftsorientierte, dynamische
Organisation mit humanitärem Auftrag, die sich auf engagierte Freiwilligenarbeit
auf allen Ebenen, einen fachlich qualifizierten Mitarbeiterstab und eine
effiziente Führung stützt. Aktiv- und Passivmitglieder aus allen
Bevölkerungsschichten sowie Gönner tragen das SRK mit.
3.
Das
SRK nimmt im Rahmen der 7 Grundsätze klar Stellung zu Fragen, die seinen
humanitären Auftrag betreffen.
4.
Das SRK ist im Inland in den
Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Migrationsarbeit, Not- und
Wiederaufbauhilfe tätig. Es erbringt Dienst-, Hilfe-, Bildungs- und
Unterstützungsleistungen.
5.
Die Auslandarbeit des SRK umfasst
Not- und Wiederaufbauhilfe bei Katastrophen und bewaffneten Konflikten sowie
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, bei denen es seine spezifischen
Erfahrungen einbringen kann. Dabei arbeitet das SRK eng mit den nationalen
Schwestergesellschaften bzw. dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK),
der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften,
humanitären Organisationen sowie Behörden und privaten Organisationen
zusammen.
6.
Das SRK hält sich bei seiner Tätigkeit an folgende
Prinzipien:
a)
Konzentration seiner Kräfte auf Aufgabenfelder, in
denen es eine hohe Fachkompetenz besitzt.
b)
Förderung der Freiwilligenarbeit und deren Einsatz
zu bedarfsgerechter Aufgabenerfüllung.
c)
Beachtung der humanitären Grundsätzen beim Angebot
von Diensten und bei der Ausführung von Leistungsaufträgen.
d)
Frühzeitige Erkennung neuer Probleme und Bedürfnisse
sowie Erarbeitung innovativer und wirkungsvoller Lösungen.
e)
Anpassung der Handlungen an das Ausmass der Not und
die Dringlichkeit ihrer Behebung.
f)
Ausrichtung der Projekte und Programme auf eine
nachhaltige Wirksamkeit.
g)
Periodische Überprüfung der Leistungen und Angebote
sowie deren Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen.
7.
Das SRK zeichnet sich durch einfache, klare
Strukturen aus. Diese werden durch folgende Elemente unterstützt:
a)
Effiziente, nutzergerechte und soweit sinnvoll
dezentrale Erbringung der Dienstleistungen.
b)
Klare Finanzierungskonzepte für die einzelnen
Leistungsbereiche.
c)
Sicherstellung der Qualität auf allen
Entscheidungsebenen.
d)
Demokratische Willensbildungsprozesse in allen
Organen.
8.
Das SRK betreibt eine moderne,
gesamtschweizerisch koordinierte Mittelbeschaffung. Es strebt eine ausgewogene
Finanzierung durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Erbschaften und Legate,
Subventionen, staatliche Mittel aus Leistungsaufträgen, Abgeltungen von
Dienstleistungen und eigene Erträge an. Es setzt seine Mittel sparsam,
wirkungsvoll und effizient ein.
9.
Das SRK unternimmt alle
Anstrengungen, um die Rotkreuzgrundsätze in der Bevölkerung zu verbreiten und
seinen Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
10.
Das Schweizerische Rote
Kreuz trägt im Geburtsland des Roten Kreuzes eine besondere Verantwortung für
die Entwicklung der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, weshalb es diese nach
Kräften unterstützt.