Die 187 nationalen Gesellschaften sorgen für die Umsetzung
der Ziele und Grundsätze der Bewegung.
Die nationalen Gesellschaften unterstützen die Behörden bei
der Bewältigung der humanitären Aufgaben und erbringen dabei eine breite Palette
von Leistungen. Die Gesellschaften müssen vom Internationalen Komitee vom Roten
Kreuz anerkannt sein und haben dafür eine Reihe von Bedingungen zu
erfüllen.
In jedem Land kann es nur eine einzige anerkannte
Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Diese muss so autonom sein, dass
sie ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Rotkreuzgrundsätzen ausüben kann.