Es tut uns leid, da Ihr Browser eine veralteten Version des Internet Explorers ist werden möglicherweise nicht alle Inhalte dieser Webseite korrekt angezeigt. Bitte entschuldigen Sie diese Umstände.
Das Anerkennungsverfahren beginnt mit dem obligatorischen PreCheck (Vorprüfung). Diese erste kostenlose Beurteilung Ihrer Unterlagen erfolgt über das Onlineportal www.precheck.ch.
Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Die Kosten für eine Anerkennung betragen bis zu CHF 1‘000.-. Die Gebühr für die Anerkennung wird in zwei Teilrechnungen erhoben. Bitte beachten Sie, dass je nach Anerkennungsverfahren die Kosten unterschiedlich sind. Die detaillierten Kostenangaben finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
Niveau
Mit folgenden schweizerischen Bildungs- oder Studiengängen werden die Abschlüsse verglichen:
Podologin / Podolge EFZ
Grundlage ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung Podologin / Podologe vom 26.09.2012.
Die Anerkennung in Podologie (Niveau Sek. II) entspricht der Bildungsstufe Sekundarstufe II (ISCED 35).
Ausgleichsmassnahmen
Die Überprüfung der berufsspezifischen Voraussetzungen der ausländischen Ausbildung erfolgt im Rahmen des eigentlichen Anerkennungsverfahrens.
Folgende Ausgleichsmassnahmen können je nach Bewertung verlangt werden:
1. ein Anpassungslehrgang bei einem Arbeitgeber 2. ein Anpassungslehrgang kombiniert mit einer Zusatzausbildung 3. eine Eignungsprüfung
Auf welchen Grundlagen basiert die Anerkennung?
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rechtsgrundlagen, auf welchen die Beurteilung Ihrer Anfrage basiert. Bei Anerkennungen in diesem Beruf wird das ordentliche Verfahren entweder ohne Ausgleichsmassnahmen oder jenes mit Ausgleichsmassnahmen angewendet.
Bei Abschlüssen aus EU/EFTA-Mitgliedstaaten stützen sich die Anerkennungsverfahren auf:
die EU-Richtlinie (EU-RL) 2005/36/EG
Bei Abschlüssen aus NICHT-EU/EFTA-Mitgliedstaaten stützen sich die Anerkennungsverfahren auf: