Rotkreuzdienst - mit entsprechender Ausbildung eine Sache für jede Frau!
Voraussetzung für den Beitritt zum Rotkreuzdienst ist eine Berufsausbildung im Gesundheitswesen. Für die Diffusion des Humanitären Völkerrechts (HVR) und der 7 Rotkreuzgrundsätze (7 R+GS) wird eine Ausbildung in Kaufm. Bereichen, Jura-/Rechtswissenschaften, in Völkerrecht, Pädagogik oder Erwachsenenbildung verlangt.
Zum Rotkreuzdienst können sich Schweizerbürgerinnen freiwillig melden, die mindestens 18 Jahre und höchstens 38 Jahre alt sind, und folgende fachliche Anforderungen erfüllen:
Berufsausbildung im Gesundheitswesen mit einem gesamtschweizerisch anerkannten oder eidgenössischen Berufsausweis oder in deren Ausbildung/Studium als
- Pflegefachfrau, dipl., sowie mit Weiterbildung in Anästhesie, IPS, OPS, Notfall
- Hebamme
- Rettungssanitäterin
- Technische Operationsfachfrau
- Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie
- Biomedizinische Analytikerin
- Biologielaborantin
- Medizinische Praxisassistentin
- Pharma-Assistentin
- Dentalassistentin
- Physiotherapeutin
- Pflegewissenschafterin FH
- Fachangestellte Gesundheit mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Pflegebereich, im medizinisch-therapeutischen oder medizinisch-technischen Bereich nach Bedarf und in Absprache mit der C RKD
- Pflegeassistentin mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung
- Ergotherapeutin
- Chiropraktorin
- Eidgenössisch diplomierte oder anerkannte Ärztin, Zahnärztin, Apothekerin, Biologin sowie Studentin der Human- und Zahnmedizin
Für die Verbreitung des humanitären Völkerrechts (HVR) und der 7 Rotkreuzgrundsätze (7 R+GS) werden Interessentinnen nach Bedarf und in Absprache mit der C RKD rekrutiert und als Spezialistinnen RKD Diffusion eingesetzt. Fachliche Anforderungen:
Berufsausbildung mit einem gesamtschweizerisch anerkannten oder eidgenössischen Berufsausweis, im Studium oder promoviert als/in
- Kauffrau
- Juristin
- Anwältin
- Pädagogik
- Erwachsenenbildung
- Völkerrecht
Wenn die Gewähr besteht, dass im Ausland lebende Schweizerbürgerinnen ihre Dienstpflicht beim Rotkreuzdienst erfüllen können, werden auch sie aufgenommen.
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