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Rotkreuzdienst - mit entsprechender Ausbildung eine Sache für jede Frau!

Voraussetzung für den Beitritt zum Rotkreuzdienst ist eine Berufsausbildung im Gesundheitswesen. Für die Diffusion des Humanitären Völkerrechts (HVR) und der 7 Rotkreuzgrundsätze (7 R+GS) wird eine Ausbildung in Kaufm. Bereichen, Jura-/Rechtswissenschaften, in Völkerrecht, Pädagogik oder Erwachsenenbildung verlangt.

Rotkreuzdienst

Zum Rotkreuzdienst können sich Schweizerbürgerinnen freiwillig melden, die mindestens 18 Jahre und höchstens 38 Jahre alt sind, und folgende fachliche Anforderungen erfüllen:
Berufsausbildung im Gesundheitswesen mit einem gesamtschweizerisch anerkannten oder eidgenössischen Berufsausweis oder in deren Ausbildung/Studium als

  • Pflegefachfrau, dipl., sowie mit Weiterbildung in Anästhesie, IPS, OPS, Notfall
  • Hebamme
  • Rettungssanitäterin
  • Technische Operationsfachfrau
  • Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie
  • Biomedizinische Analytikerin
  • Biologielaborantin
  • Medizinische Praxisassistentin
  • Pharma-Assistentin
  • Dentalassistentin
  • Physiotherapeutin
  • Pflegewissenschafterin FH
  • Fachangestellte Gesundheit mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Pflegebereich, im medizinisch-therapeutischen oder medizinisch-technischen Bereich nach Bedarf und in Absprache mit der C RKD
  • Pflegeassistentin mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung
  • Ergotherapeutin
  • Chiropraktorin
  • Eidgenössisch diplomierte oder anerkannte Ärztin, Zahnärztin, Apothekerin, Biologin sowie Studentin der Human- und Zahnmedizin

Für die Verbreitung des humanitären Völkerrechts (HVR) und der 7 Rotkreuzgrundsätze (7 R+GS) werden Interessentinnen nach Bedarf und in Absprache mit der C RKD rekrutiert und als Spezialistinnen RKD Diffusion eingesetzt. Fachliche Anforderungen:
Berufsausbildung mit einem gesamtschweizerisch anerkannten oder eidgenössischen Berufsausweis, im Studium oder promoviert als/in

  • Kauffrau
  • Juristin
  • Anwältin
  • Pädagogik
  • Erwachsenenbildung
  • Völkerrecht

Wenn die Gewähr besteht, dass im Ausland lebende Schweizerbürgerinnen ihre Dienstpflicht beim Rotkreuzdienst erfüllen können, werden auch sie aufgenommen.