Das Schweizerische Rote Kreuz erfüllt im Gesundheitsbereich hoheitliche Aufgaben im Auftrag von Bund und Kantonen: einerseits die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse in den nicht-universitären Gesundheitsberufen, andererseits die Führung eines passiven Registers über die nicht-universitären Gesundheitsberufe. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und das SRK haben bis 2016 Leistungsverträge abgeschlossen.
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