Schweizerische Ausbildungsabschlüsse

Titelführung HF Internet
Inhaber/innen von SRK-registrierten CH-Diplomen, die den Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen Art. 23, Anhang 5 entsprechen, sind berechtigt den Titel „dipl. xxx HF“ zu tragen. Eine schriftliche Bestätigung dieses Titels kann beim jeweiligen Bildungsanbieter bezogen werden. Falls dieser nicht mehr existiert, stellen wir die HF-Bestätigung in den Sprachen d/f/i aus.

Artikel 36 des Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13.12.2002 sieht vor, dass einzig Inhaber oder Inhaberinnen eines schweizerischen Abschlusses der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung berechtigt sind, den in den entsprechenden Rechtsgrundlagen festgelegten Titel zu führen.

Um eine Bestätigung auszustellen, benötigen wir eine Kopie des Diploms/Anerkennungsausweises, sowie ein kurzes Begleitschreiben. Falls der Name der Inhaberin / des Inhabers nicht mehr mit dem auf dem Diplom übereinstimmt, benötigen wir zudem eine Kopie eines amtl. Dokuments, auf welchem beide Namen ersichtlich sind (Familienbüchlein/Heiratsurkunde).

Die Kosten von CHF 120.- werden in Rechnung gestellt.

Personen, die eine Ausbildung im Ausland absolviert und eine Anerkennung ihres Ausbildungsabschlusses durch die zuständige Behörde erhalten haben, sind nicht berechtigt, den geschützten schweizerischen Titel „dipl. xxx HF“ zu tragen. Sie können hingegen weiterhin die in der Schweiz verwendete Berufsbezeichnung (z.B. Pflegefachfrau/ Pflegefachmann) oder aber auch den Titel wie er im Herkunftsland ausgestellt worden ist (mit Angabe der Herkunft) führen.

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Schweizerisches Rotes Kreuz
Berufsbildung, Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
T: 0041 0900 733 276
(CHF 2.50 pro Minute.
Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos.)
(Mo-Fr, 8h - 12h)