Ausländische AusbildungsabschlüsseVormeinung
Wer seinen Beruf in der Schweiz ausüben möchte, bevor
seine Berufsausbildung durch das SRK anerkannt ist, kann beim SRK,
Departement Berufsbildung, Abteilung Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
eine sogenannte "Vormeinung" beantragen. Eine solche "Vormeinung" sagt
aus, ob ein Ausbildungsabschluss im Prinzip anerkannt werden kann oder
nicht.
Sie kann Bewerbungen beigelegt werden und wird oft vom zukünftigen Arbeitgeber, den kantonalen Behörden oder den Krankenversicherern verlangt. Um eine "Vormeinung" abgeben zu können, benötigt das SRK in der Regel folgende Unterlagen: die Kopie Ihres Abschlussdiplomes / Berufsausweises in
der Originalsprache und, wenn diese Dokumente nicht in deutscher,
französischer, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sind, eine
Übersetzung in einer dieser Sprachen.
je nach Land zusätzlich den vom Staat anerkannten
Registrierungsnachweis.
Je nach Beruf und Ausbildungsland sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns zudem noch folgende Unterlagen zur Verfügung stellen: eine Ausbildungsbestätigung d. h. eine detaillierte
Auflistung des Ausbildungsinhalts mit Angabe der genauen Stundenzahlen der
einzelnen Fächer (Theorie) und der Anzahl der absolvierten Praktika
(Gebiete nach Wochen/Stunden) sowie die genaue Angabe über die gesamte
Dauer Ihrer Ausbildung (wenn möglich ausgestellt von der
Ausbildungsstätte).
einen kurzen beruflichen Lebenslauf, evtl. unterlegt
mit Arbeitszeugnissen.
Von diesen Dokumenten benötigen wir Kopien in der Originalsprache und wenn nötig in korrekter Uebersetzung (in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache). Ausländische Ausbildungsabschlüsse in praktischer Krankenpflege können vom SRK nicht mehr anerkannt werden. Für diese Abschlüsse liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen kantonalen Gesundheitsbehörden. Die Gebühr für eine Vormeinung beträgt CHF 120.- |
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