DNI – Pflegefachfrau/ -mann

Informationen zum Verfahren zur Führung der Berufsbezeichnung «diplomierte Pflegefachfrau» / «diplomierter Pflegefachmann»
Für DN-I-Absolventinnen besteht seit dem 1. Juli 2002 die Möglichkeit, mittels kompensatorischer Massnahmen den neuen Berufstitel zu erlangen. Die Massnahmen zielen – gestützt auf berufliche Erfahrung, die mit Weiterbildung gepaart ist - auf eine fachliche Vertiefung des bisher Erlernten und den Erwerb der benötigten Kompetenzen für die künftige Berufsausübung in der Funktion einer diplomierten Pflegefachfrau.
 

Zur Erinnerung:

Das Äquivalenzverfahren des SRK zum Titelerwerb «Dipl. Pflegefachfrau / -mann HF» wird per Ende 2011 eingestellt.

Wir möchten besonders die Absolvent/-innen der 40-tägigen «massgeschneiderten» Weiterbildung und der Prüfung (anstelle der massgeschneiderten Weiterbildung) darauf hinweisen, dass zur Berechtigung der Titelführung Diplomierte Pflegefachfrau/ Diplomierter Pflegefachmann auf jeden Fall und so bald als möglich beim SRK ein Gesuch eingereicht werden muss.

Gesuchsunterlagen erhalten Sie unter Telefon 031 960 75 75 von 08.00-12.00 (Frau Raduner oder Frau Schmutz).

Wichtig

Der Vertrag zwischen dem BBT und dem SRK läuft am 31.12.2011 aus und wird nicht verlängert. Demzufolge wird das Äquivalenzverfahren zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „diplomierte Pflegefachfrau HF“ / "diplomierter Pflegefachmann HF“ per 31.12.2011 eingestellt. Für Gesuchsstellende bedeutet dies, dass das Äquivalenzverfahren vom DNI zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum diplomierten Pflegefachmann HF bis spätestens am 31.12.2011 abgeschlossen werden muss. Danach wird es nicht mehr möglich sein, die Erlaubnis zur Titelführung auf diesem Weg zu erlangen.

Bitte beachten Sie, dass alle verlangten Bedingungen gemäss dem Reglement des schweizerischen Roten Kreuzes über das Verfahren zur Erteilung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „diplomierte Pflegefachfrau“ / „diplomierter Pflegefachmann“ vom 3. Juni 2003 vor Ende 2011 erfüllt sein müssen. Diese betreffen die Berufserfahrung gemäss Art. 3 und die berufsbezogene Weiterbildung gemäss Art. 5 des Reglements.

Um möglichst vielen Interessierten noch die Möglichkeit zum Titelerwerb zu geben, wurde entschieden, für die Schlussphase des Äquivalenzverfahrens die geforderte Berufserfahrungszeit in zeitlicher Hinsicht zu modifizieren.

Dies bedeutet, dass die Berechtigung zur Titelführung erteilt werden kann, wenn die Bedingungen bezüglich Weiterbildung und mindestens 2/3 der ursprünglich verlangten Berufserfahrung erfüllt sind. Wir empfehlen den betroffenen Personen, sich für die individuelle Berechnung direkt an uns zu wenden.


Offene Dossiers werden Ende 2011 geschlossen und archiviert, wenn die verlangten Bedingungen zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt sind.

Im Rahmen der Revision des Rahmenlehrplans „diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF“ ist die Entwicklung einer Alternative zum bisherigen Äquivalenzverfahren geplant. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms Niveau I gemäss SRK-Richtlinien ist ein verkürzter Bildungsweg - sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit - zur „diplomierten Pflegefachfrau HF, zum diplomierten Pflegefachmann HF“ vorgesehen.
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