Anerkennung inländischer Ausbildungsabschlüsse![]()
Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse nach SRK-Bestimmungen in den Berufen des
Gesundheitswesens und Äquivalenzverfahren DN I zur/zum dipl. Pflegefachfrau /-mann Änderungen 2009
Wir machen sie darauf aufmerksam, dass ab dem 01.01.2009 die Gebühren erhöht werden müssen. Sie finden die neuen Gebühren unter den Links zu „ Themen“ und “Material“.
Achtung, neues Merkblatt Orthoptik
Gestützt auf Art. 75 Abs. 4 BBV vollzieht das Schweizerische Rote Kreuz die Anerkennung von Diplomen und Ausweisen in folgenden Berufen:
Sekundarstufe II
Pflegeassistenz
Medizinische Massage
Tertiärniveau
Geburtshilfe
Rettungssanität
Operationstechni
Medizinisch-technische Radiologie
Medizinisches Labor
Orthoptik
Ernährungsberatung
Ergotherapie
Physiotherapie
Dentalhygiene
Alle Diplome und Ausweise, die vom SRK mitunterzeichnet sowie mit einem SRK-Stempel und einer Registriernummer versehen sind, sind bereits anerkannt und registriert. Bitte folgen Sie den Links für weitere Informationen. Für DN-I-Absolventinnen besteht seit dem 1. Juli 2002 die
Möglichkeit, mittels kompensatorischer Massnahmen den
neuen Berufstitel zu erlangen.
|
Themen
|