Anerkennung inländischer Ausbildungsabschlüsse

Anerkennung Inland
Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse nach SRK-Bestimmungen in den Berufen des Gesundheitswesens und Äquivalenzverfahren DN I zur/zum dipl. Pflegefachfrau /-mann
Änderungen 2009
Wir machen sie darauf aufmerksam, dass ab dem 01.01.2009 die Gebühren erhöht werden müssen. Sie finden die neuen Gebühren unter den Links zu „ Themen“ und “Material“.
Gestützt auf Art. 75 Abs. 4 BBV vollzieht das Schweizerische Rote Kreuz die Anerkennung von Diplomen und Ausweisen in folgenden Berufen:
 
Sekundarstufe II
Pflegeassistenz
Medizinische Massage
Tertiärniveau
Geburtshilfe
Rettungssanität
Operationstechni
Medizinisch-technische Radiologie
Medizinisches Labor
Orthoptik
Ernährungsberatung
Ergotherapie
Physiotherapie
Dentalhygiene

Alle Diplome und Ausweise, die vom SRK mitunterzeichnet sowie mit einem SRK-Stempel und einer Registriernummer versehen sind, sind bereits anerkannt und registriert.

Bitte folgen Sie den Links für weitere Informationen.

Für DN-I-Absolventinnen besteht seit dem 1. Juli 2002 die Möglichkeit, mittels kompensatorischer Massnahmen den neuen Berufstitel zu erlangen.

Themen
Weitere Infos
Unterlagen bestellen:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Departement Gesundheit und Integration
Abteilung Berufsbildung
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
T: 031 960 75 75
F: 031 960 75 60
(Mo-Fr, 8h - 12h)