Pflege
 

Registrierung und Statistik

Anerkennung Inland
Registrierung bzw. Erfassung von in- und ausländischen* Ausbildungsabschlüssen in den Berufen im Gesundheitswesen.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und –direktoren (EDK) haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung Ausbildungsabschlüssen die gesetzliche Grundlage für die Führung eines aktiven “Registers über Gesundheitsfachpersonen“ geschaffen. Das Register der GDK dient dem Patientenschutz, der Information von Behörden, Krankenversicherern und Arbeitgebern. Es wird voraussichtlich 2011 operativ umgesetzt werden. Um in diesem Register die lückenlose Erfassung aller Diplome und Ausweise der nicht-universitären Gesundheitsberufe zu garantieren, hat die GDK das SRK beauftragt, die Fortführung der Registrierung zu gewährleisten und dem Register die benötigten Daten zuzustellen.

Registerführung im Gesundheitswesen

Anders als ursprünglich geplant, kann das aktive GDK-Register der Gesundheitsberufe nicht vor dem Auslaufen des Vertrages zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und dem SRK Ende 2011 eingeführt werden. Die GDK und das SRK haben deshalb einen neuen Vertrag abgeschlossen, damit das SRK seine ihm von der GDK übertragenen Aufgaben bis zum Inkrafttreten des aktiven Registers fortführen kann. Diese umfassen:

die Registrierung von in- und ausländischen Ausbildungsabschlüssen (altrechtliche SRK-Abschlüsse, die im Rahmen von vom SRK anerkannten Programmen erworben wurden, und durch das SRK anerkannte in- und ausländische Abschlüsse);
die Erfassung von neurechtlichen Ausbildungsabschlüssen (Bildungs- bzw. Studiengänge auf Niveau HF und FH) sowie der Osteopathiediplome (nach erfolgreich absolvierter interkantonaler Prüfung);
das Ausstellen von Registrierungsbescheinigungen.
* Registriert werden einzig die Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Ausbildungsabschlüssen, die vom SRK im Verfahren der Anerkennung als gleichwertig anerkannt wurden.

Statistik
Seit Jahren gibt die Abteilung Berufsbildung eine Statistik zu den vom SRK anerkannten Grundausbildungen und Weiterbildungen in den Gesundheitsberufen heraus.
Weitere Infos

Kontakt:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Departement Gesundheit und Integration
Abteilung Berufsbildung
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
T: 031 960 75 75
F: 031 960 75 60

Fragen zur Statistik:
elektronisch
telefonisch
T: 031 960 75 75